Weßling:Tempolimit auf der Grünsinker Straße

Seit etwa vier Jahren ist die Grünsinker Straße in Weßling bereits Sackgasse. Im November 2016 wurde die Umgehungsstraße eröffnet, und um den Autofahrern den Umweg attraktiver zu machen, wurde die Hauptstraße zurückgestuft und die Grünsinker Straße zurückgebaut. Sie ist von Weßling aus mit dem Auto seitdem nur noch bis zur Kapelle Grünsink befahrbar. Dann gibt es eine Schranke, hinter der lediglich Fußgänger und Radler zugelassen sind. Vor allem in den Monaten der Pandemie hat sich der Weg entlang des idyllischen Mischwalds zu einem beliebten Ausflugsziel etabliert.

Trotzdem ist die Straße immer noch nicht autofrei. Offiziell darf hier sogar Tempo 100 gefahren werden. Neben dem Ausflugsverkehr sind es vor allem Autofahrer mit veralteten Navis, die die Verbotsschilder ignorieren und teilweise auch über den Geh- und Radweg bis zur Schranke an der Umfahrung weiterfahren und dadurch Spaziergänger und Radler gefährden. Die Schranke wurde sogar bereits mehrfach umgefahren. Verschiedene Maßnahmen sollen jetzt Abhilfe schaffen. So beschloss der Gemeinderat in Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde die Höchstgeschwindigkeit zwischen Ortstafel und Waldrand auf 60 Stundenkilometer zu begrenzen. Anschließend gilt bis zum Geh- und Radweg Tempo 30. Mit Schildern soll auf das Verbot für Kraftfahrzeuge nach der Kapelle hingewiesen werden. Ausgenommen sind Anlieger mit einem Schlüssel für die Schranke.

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