Weßling:Eingefärbt

Der ehemalige Gemeinderat Franz Leitner moniert Unstimmigkeiten im Bebauungsplan

Von Patrizia Steipe, Weßling

Was dem einen als lilafarbene Begrenzungslinie auf dem Bebauungsplan erscheint, könnte in Wahrheit "rot" sein und damit eine komplett andere Bedeutung haben. Diese Erfahrung musste CSU-Gemeinderat Andreas Lechermann in der letzten Bauausschusssitzung machen. Es ging um die Einwendungen zur Bebauungsplanänderung "Zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße", die im Ratsgremium behandelt wurde.

Eine ganze Reihe an Unstimmigkeiten hatte der ehemalige Gemeinderat Franz Leitner in einem Schreiben moniert. Dabei waren die Farbabweichungen zwischen den Planungsverbandsunterlagen und denen von Lechermann aufgefallen. Des Rätsels Lösung: Der Drucker ist schuld. Die "richtige" Farbe erscheine ausschließlich bei den Behördenplänen, denn hier werde "farbechtes Druckerpapier" verwendet, die Farben seien quasi geeicht, versicherte Andre Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum.

Leitner hatte in seinem Schreiben moniert, dass die im Plan festgesetzte Nutzung "Feuerwehrhaus" gar nicht der tatsächlichen Nutzung entspreche. "Korrekt" lautete die Antwort des Behördenvertreters. Das soll jetzt geändert werden. Leitner hatte darüber hinaus kritisiert, dass Verkehrsflächen und Stellplätze nicht geregelt seien, sowie dass der Umgriff nicht passe. Hier wurden die Vorwürfe vom Planungsverbandssprecher zurückgewiesen. So sei die Stellplatzfrage nicht Teil des Bebauungsplans. Außerdem würden beanstandete Flächen außerhalb des Umgriffs liegen und die Lage der Parkplätze sei auch deswegen nicht festgelegt worden, um der Gemeinde einen Gestaltungsspielraum zu lassen "und künftigen Befreiungen vorzubeugen", so Krimbacher.

Energisch wies er den Vorwurf fehlerhafter Planzeichnungen zurück. Dies sei gar nicht möglich, da der Planungsverband mit einer digitalen Flurkarte arbeite, die von der Bayerischen Vermessungsverwaltung zur Verfügung gestellt werde. "Sie enthält alle Flurstücke gemäß Liegenschaftskataster" könne also gar nicht falsch sein. Eine Verschiebung der Flurstückgrenzen sei im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nicht möglich. "Eine Änderung oder Ergänzung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen", lautete das Fazit von Krimbacher. Jetzt werden die redaktionellen Änderungen eingefügt und der Plan nochmals für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

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