Süddeutsche Zeitung

Weßling:Betrunken eingeschlafen

Polizei stellt alkoholisierten Autofahrer auf Parkplatz am Wald

Von Christian Deussing, Weßling

Ein Autofahrer ist mit 1,8 Promille hinter dem Steuer seines Wagens eingeschlafen, nachdem er das Auto frühmorgens nach einer Geburtstagsfeier im vergangenen September am Waldrand beim neuen Weßlinger Kreisel geparkt hatte. Kurz zuvor hatte ein Sanitäter auf dem Rückweg von einem Einsatz auf der Staatsstraße bemerkt, wie das Münchner Auto vor ihm in Schlangenlinien in Richtung Weßling unterwegs war und dabei fast noch mit der linken Leitplanke kollidiert wäre.

Der Zeuge meldete dies der Polizei, die zehn Minuten später an die Autoscheiben klopfte und den Fahrer und seinen Freund weckten. Die Blutentnahme ergab den hohen Promillewert, woraufhin der 49-jährige Münchner seinen Führerschein sofort abgeben musste. Später folgte der Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 50 Euro (3000 Euro) und eine Führerscheinsperre von 13 Monaten. Dagegen legte der Verkäufer Widerspruch ein und behauptete jetzt im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht, erst im geparkten Auto diesen hohen Promillewert erreicht zu haben.

"Denn ich habe im Wagen noch eineinhalb oder zwei Halbe Helle und eine Dose zehnprozentigen Cola-Rum getrunken", erzählte der Angeklagte. Auf der Feier im Lokal bei Schlagenhofen habe er zwischen 23 und 4 Uhr nur maximal vier Bier getrunken und zudem eine Bratwurstsemmel gegessen. Er räumte ein, daheim um 17 Uhr auch ein Helles getrunken zu haben. Der Münchner behauptete obendrein, geplant zu haben, im Auto zu übernachten. Weil man aber nicht am Eingang des Lokals stehen bleiben wollte, sei man etwa 700 Meter weiter zudem besser geeigneten Übernachtungsplatz an den Kreisel gefahren.Sein damaliger Begleiter wich jedoch in seiner Aussage von der Version ein wenig ab und berichtete davon, dass sie eigentlich in einem Appartement in der Nähe Gaststätte übernachten wollten. Doch das Zimmer sei belegt gewesen. Im Prozess sagten auch die beiden Polizisten aus, die damals das Auto am Wegrand kontrolliert hatten. Sie betonten, dass hierbei der Fahrer nichts davon gesagt habe, im abgestellten Auto noch getrunken zu haben. Und auch in der Klinik, bei der nachfolgenden Blutentnahme, sei davon keine Rede gewesen, erklärten die Polizeibeamten. Dass sie im Fahrzeug auch keine leeren Bierflaschen und keine Cola-Rum-Dose entdeckt hatten, machte die Amtsrichterin Christine Conrad noch misstrauischer.

Sie glaubte nun endgültig nicht an die "Nachtrunk-Geschichte" des Angeklagten, die ein Rechtsmediziner sicher exakt widerlegen könnte, wie Conrad anmerkte. Sie riet deshalb dem Autofahrer dazu, den Einspruch gegen den Strafbefehl lieber zurückzunehmen, bevor es noch teurer für ihn werden würde. Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt, folgte der Angeklagte dem Ratschlag. Die Richterin hielt diese Einsicht für "gut und vernünftig".

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Quelle:
SZ vom 16.04.2019
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