Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Hütehund beißt Frau in den linken Oberschenkel

Die Weßlingerin streitet die Attacke ihres Vierbeiners ab, akzeptiert aber dann doch den Strafbefehl von 1200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Von Christian Deussing, Weßling

Der Hütehund soll schon einige Mal mit Bissattacken aufgefallen sein. So auch im Mai vergangenen Jahres, als die Halterin mit ihrem nicht angeleinten Vierbeiner an einem Waldrand in der Weßlinger Region spazieren ging. Einem Strafbefehl zufolge hat der Hund dort einer 52-jährigen Frau in den Oberschenkel gebissen und ihr einen blauen Fleck zugefügt. Auch die 52-Jährige war zu dem Zeitpunkt mit ihrem Hund unterwegs. Die 57-jährige Weßlingerin habe außer Acht gelassen, dass ihr Hund schon andere Leute gebissen habe, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Doch gegen den Strafbefehl von 1200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung wehrte sich die 57-Jährige vor dem Amtsgericht Starnberg.

"Mein Hund hat noch nie einen Menschen oder anderen Hund gebissen", behauptete die Weßlingerin. Beide Hunde hätten sich damals "nur zähnefletschend" gegenüber gestanden. Wenn ihr Tier zugebissen hätte, würde die Verletzung anders aussehen, sagte die Angestellte im Prozess. Doch die Amtsrichterin blieb skeptisch. Sie erinnerte die Frau daran, dass deren Hund schon vor diesem Fall negativ aufgefallen sei.

Dabei sei vor einigen Jahren sogar jemand vom Pferd gefallen, weil dieses verängstigt auf den Hund reagiert habe. Die Richterin riet der Frau dringend, ihren Einspruch zurückzunehmen, denn die Aussagen von Betroffenen würden gegen sie sprechen. Das Gericht wertete es auch als indirektes Schuldgeständnis, dass die Angeklagte nach dem Hundebiss 20 Euro für die zerrissene Hose der 52-Jährigen gezahlt habe. Bei dieser Sachlage könne sich daher die Geldstrafe noch deutlich erhöhen, mahnte die Richterin nachdrücklich.

Trotzdem zeigte sich die 57-Jährige weiter uneinsichtig und rang mit ihrer Entscheidung. "Es widerstrebt mir sehr, den Einspruch zurückzunehmen", sagte die Hundehalterin. Nach einer weiteren Bedenkzeit willigte sie schließlich ein. Das Gericht forderte die Weßlingerin zudem noch unmissverständlich auf, solche Vorfälle künftig zu vermeiden und ihren Hund pflichtgemäß anzuleinen.

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SZ/frie
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