Ein Kiesabbau im Nassverfahren kommt für die Weßlinger Gemeinderäte nicht in Frage. Einstimmig lehnten sie in der jüngsten Sitzung einen wasserrechtlichen Genehmigungsantrag für dieses Verfahren ab. Das Gilchinger Kies- und Quetschwerk hatte ihn gestellt. "Diese Methode könnte das Trinkwasser beeinträchtigen", mahnte Andreas Lechermann (CSU). Und Peter Weiß (FW) ergänzte: "Trinkwasserschutz und Nassabbau passen nicht zusammen".
Seit 1992 baut das Gilchinger Unternehmen Kies im Umkreis von St. Gilgen ab. Bis Ende 2036 gilt die Genehmigung für Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung. Damit soll der Nachschub dieses vor allem bei Baumaßnahmen benötigten Rohstoffs in den nächsten Jahren gesichert sein. Auch im Regionalplan sind die Flurnummern als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Die Flächen erstrecken sich von Gilching bis nach Weßling. Deswegen muss der Antragsteller Anträge in beiden Gemeinden stellen.
Jetzt beantragte das Kiesunternehmen, dass der gesamte noch nicht wiederverfüllte Bereich des Trockenabbaus auf Weßlinger Flur zu einem Nassabbaugebiet erweitert werden soll. Beim Trockenbau wird Kies bei mehr als 1,5 Metern über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel abgebaut, beim Nassabbau kann im Grundwasserbereich abgebaut werden. Die genehmigte Abbausohle des Trockenbaus im Süden könnte durch den Nassabbau um etwa vier Meter von 556,5 auf 552,5 müNN (Meter über Normalnull) erweitert werden. Im Norden würde das Gebiet um etwa zehn Meter von 554 auf 543,5 müNN vergrößert werden. Außerdem soll die Laufzeit der Abbaugenehmigung um vier Jahre bis Ende 2040 verlängert werden.
Zur der Begründung der Ablehnung heißt es in der Weßlinger Stellungnahme: "Die Änderung des Kiesabbaus in einen Nass-Kiesabbau ist so weitreichend, dass diese einer Planfeststellungsänderung oder einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf, die mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim nach dem Bayerischen Wassergesetz und nach dem Wasserhaushaltsgesetz abgeklärt werden muss".