AltenpflegeFreiheit statt Fesseln

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Hier endet die Welt für manche Senioren: Die Ausgangstür der Station für Demenzpatienten ist mit einem Zahlenschloss gesichert.
Hier endet die Welt für manche Senioren: Die Ausgangstür der Station für Demenzpatienten ist mit einem Zahlenschloss gesichert. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Bettgitter und Fixierungen im Rollstuhl waren in Altenheimen bei Demenzpatienten lange Standard. Der „Werdenfelser Weg“ hat das geändert. Ob das funktioniert, zeigt ein Besuch im Rummelsberger Stift in Starnberg.

Von Leopold Beer, Starnberg

Schmetterlinge an der Decke, gemütliche Sofas, bunt bemalte Wände und ein großer Garten: Was nach einer Mischung aus Kindergarten und Jugendtreff klingt, ist der gerontopsychiatrische Bereich des Rummelsberger Stifts in Starnberg. Hier werden Senioren betreut, die aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr allein leben können. Die Station unterscheidet sich jedoch von einem Altenheim im herkömmlichen Sinn: Die Bewohner können das Gebäude nicht verlassen. Die Ausgangstür ist mit einem Nummernschloss versehen, das Grundstück ist von einem Zaun umrandet, die Fenster sind fest verschlossen.

Bei Besuchern lösen diese Vorkehrungen beklemmende Gefühle aus. Wie in einem Gefängnis können die Bewohner das Altenheim nicht verlassen – teils auch gegen ihren Willen. Dabei handelt es sich um eine „freiheitsentziehende Maßnahme“. Darunter fallen – neben der geschlossenen Station – auch Bettgitter, aufgrund derer ältere Menschen das Bett nicht mehr verlassen können, oder Fixierungen im Rollstuhl mit Gurten. Um die Freiheit der Senioren gleichwohl zu wahren, braucht es für all das eine richterliche Genehmigung. Zuständig dafür sind Betreuungsgerichte. Doch wie großzügig sind die Gerichte mit Genehmigungen?

Sebastian Kirsch ist seit 25 Jahren Richter am Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen. Er genehmigte schon viele freiheitsentziehende Maßnahmen. Vor einigen Jahren besuchte er dann den Vortrag einer Wissenschaftlerin. Sie belegte in ihrem Referat, dass durch solche Freiheitsentziehungen regelmäßig Menschen zu Tode kommen. Weil sie sich in Bettgurten zum Beispiel strangulieren. Das nahm der Jurist zum Anlass, den sogenannten Werdenfelser Weg zu entwickeln.

Das Konzept hat zum Ziel, in gerichtlichen Verfahren mehr pflegerische Expertise in die Beurteilung von freiheitsentziehenden Maßnahmen einzubeziehen. Die Richter überlegen also gemeinsam mit speziell ausgebildeten Verfahrenspflegern, ob es nicht weniger einschneidende Alternativen zum Freiheitsentzug gibt. Inzwischen hat sich der „Werdenfelser Weg“ in ganz Deutschland durchgesetzt. Rund ein Drittel bis die Hälfte der Gerichte wendet den Verfahrensansatz an. Doch wie sieht das in der pflegerischen Praxis aus?

Gemeinsam mit den Bewohnern machen die Pflegefachkräfte eine Polonaise.
Gemeinsam mit den Bewohnern machen die Pflegefachkräfte eine Polonaise. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Ein Besuch des Rummelsberger Stifts in Starnberg zeigt: In den Altenheimen hat der „Werdenfelser Weg“ längst eine neue Bedeutung bekommen – nämlich, freiheitsentziehende Maßnahmen möglichst selten anzuwenden. Den Senioren wird stattdessen weitestgehende Freiheit ermöglicht.

Zuständig für die 22 Bewohner der Pflegeeinrichtung sind an einem Montagnachmittag im Juni Niko Rajh, Nina Urbanowicz und Belmin Selimovic. Beim Interview tragen die Pfleger bunte Oberteile. Die dezenten Farben sollen die Bewohner beruhigen. In einem kleinen Raum haben die Fachkräfte ein paar Minuten Zeit für ein Gespräch. Dort haben sie auch eine Kaffeemaschine, ihre Computer und Akten liegen ebenfalls hier. Die Tür ist verschlossen und von außen nicht zu öffnen.

Die Tür zum Aufenthaltsraum für das Personal sollte stets geschlossen sein.
Die Tür zum Aufenthaltsraum für das Personal sollte stets geschlossen sein. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Wohnbereichsleiter Niko Rajh erklärt den Grund dafür: „Die Leute verlaufen sich.“ Am Tag des Interviews hätten sich bereits drei Bewohner in fremde Betten gelegt. Wäre die Tür von außen für jedermann zu öffnen, würde im Rückzugsraum der Pfleger vermutlich Chaos ausbrechen. Mit Kirschs „Werdenfelser Weg“ haben er und seine Kollegen nicht allzu viel Erfahrung. In Kontakt mit Gerichten sind sie trotzdem häufig. Diese müssen nämlich regelmäßig prüfen, ob die Bewohner weiterhin auf der geschlossenen Station bleiben müssen.

„Bei uns zieht keiner ein, der noch fit ist“, sagt der Wohnbereichsleiter

In der Regel bestätigen die Gerichte jedoch die Vorschläge der Pflegefachkräfte. Zumindest, wenn „wir unsere Arbeit gut machen und alles gründlich dokumentieren“, sagt Rajh. Könnten sich die Bewohner außerhalb der Station frei bewegen, wäre das für sie selbst gefährlich: Sie könnten sich zum Beispiel verletzen oder verlaufen. „Bei uns zieht keiner ein, der noch fit ist“, erläutert der 26-jährige Rajh.

Die Demenz der Bewohner ist auch für Laien erkennbar. Auf die Frage nach der aktuellen Jahreszahl antwortet eine Dame, es sei das Jahr 1924. Welcher Tag heute ist, fragen die Pfleger die Senioren jeden Morgen nach dem Aufstehen. Einmal kam eine Kutsche auf dem Weg zum Münchner Oktoberfest vor dem Fenster vorbei. Da waren manche felsenfest überzeugt, sie befänden sich im 18. Jahrhundert. Im Aufenthaltsraum hängen an der Wand bunte Plakate. Sie zeigen Wochentag und Datum an – zur Erinnerung.

Sebastian Kirsch ist Richter am Garmischer Amtsgericht und Gründer des Werdenfelser Wegs.
Sebastian Kirsch ist Richter am Garmischer Amtsgericht und Gründer des Werdenfelser Wegs. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Aber reicht ein wenig Verwirrung ob des aktuellen Datums wirklich, um Menschen dauerhaft einzusperren? Richter Kirsch gibt zu bedenken: „In einer behüteten Einrichtung ist es wie in einer Art Gefängnis.“ Daher gehen die Gerichte inzwischen restriktiver mit Genehmigungen um. Die Zahlen sinken seit Jahren beständig. Von fast 84 000 Genehmigungen im Jahr 2005 auf weniger als 60 000 im Jahr 2015.

Seit März 2022 gibt es zudem die Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern. Hier können Bewohner, Angehörige und Fachkräfte Missstände in der Pflege melden. Beispielsweise auch die inkorrekte Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen. Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Pflege wurden seit Februar 2023 insgesamt 14 Beschwerden in diesem Zusammenhang eingereicht. Dabei wurde wiederholt bemängelt, dass Türen und Ausgänge blockiert würden, zum Beispiel mit Pflegewagen vor der Tür.

Sensormatten mit Signal alarmieren Pflegekräfte nachts

Statt Senioren einzusperren, sind Pflegeeinrichtungen dazu angehalten, ihnen möglichst lange Freiheit zu ermöglichen. In Starnberg arbeiten sie nach einem mehrschichtigen Konzept: Zunächst schlafen die Bewohner auf einem niedrigen Bett. Fallen sie aus diesem sogenannten Niederflurbett auf den Boden, ist wegen der geringen Fallhöhe die Verletzungsgefahr gering. Zudem nutzt die Einrichtung ⁠Sensormatten mit Signal. Betreten die Senioren nachts die Matte, etwa weil sie auf die Toilette müssen oder aus dem Bett gefallen sind, werden die Pflegekräfte alarmiert. Sie können der Person dann beim Toilettengang helfen oder sie zurück ins Bett legen. Außerdem nehmen die Pfleger bei Bedarf mehr Kontrollgänge vor oder lagern die Senioren im Bett auf andere Art. Erst, wenn alle diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, greifen sie auf ein Bettgitter zurück.

Von dem Ansatz, Menschen längstmöglich bei einem aktiven Lebensstil zu unterstützen, profitieren am Ende auch die Pflegeeinrichtungen selbst. Natürlich kosten diese Unterstützungsmaßnahmen Geld: 2000 Euro für ein Niederflurbett, 180 Euro für eine Sensormatte. Die Kosten werden allerdings überwiegend von den Krankenkassen übernommen. Der limitierende Faktor ist ein anderer.

Denn es kostet viel Zeit, mit einer Person einen Spaziergang zur Toilette zu machen, anstatt ihr einen Katheter zu legen. Gleichwohl sind „die zeitintensiven Fälle in der Pflege die Menschen, die im Bett liegen bleiben“, erläutert Richter Kirsch. Freiheitsentziehende Maßnahmen sollten vor diesem Hintergrund auch aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise das letzte Mittel sein.

Niko Rajh, Belmin Selimovic und Nina Urbanowicz (v.li.) kümmern sich um die Bewohner im geschützten Bereich des Altenheims.
Niko Rajh, Belmin Selimovic und Nina Urbanowicz (v.li.) kümmern sich um die Bewohner im geschützten Bereich des Altenheims. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Befürworter freiheitsentziehender Maßnahmen führen dagegen Fälle ins Feld, bei denen demente Menschen aufgrund ihrer Krankheit zu Tode kommen. Etwa, weil sie desorientiert das Altenheim verlassen und sich im Wald verirren. Auch aus dem Rummelsberger Stift sind schon Bewohner „ausgebrochen“, wie die Pfleger berichten. Teils sind sie über den Gartenzaun geklettert und 20 Kilometer bis nach Planegg getrampt.

„Wenn sich mal jemand verletzt, gehört das zum Lebensrisiko.“

Angesichts dieser Gefahren drängen Angehörige häufig auf die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen. Nicht, weil sie ihre Eltern oder Großeltern in deren Fortbewegungsfreiheit beschränken wollen, sondern weil sie sich Sorgen um deren körperliches Wohlergehen machen. Das sei aber kein Grund, freiheitsentziehende Maßnahmen zuzulassen, erklärt Pflegefachkraft Niko Rajh: „Die Leute dürfen gehen und sie dürfen stürzen.“ Dem beugen die Pfleger zwar bestmöglich vor. Doch vollends verhindern könnten sie es nicht. Diesen Ansatz unterstützt auch Richter Kirsch: „Wenn sich mal jemand verletzt, gehört das zum Lebensrisiko einfach dazu.“

Im geschützten Bereich des Altenheims ist es bald Zeit fürs Abendessen. Vorher spielt Belmin Selimovic noch eine ganz besondere Musik-Playlist: In den vergangenen Jahren hat er die Lieblingslieder der Senioren gesammelt. „Anton aus Tirol“ etwa. Oder „Can’t Help Falling in Love“ von Elvis Presley. Zu den Klängen von „Oh, wie ist das schön“ singen die Senioren schließlich lautstark mit. Sie klatschen, tanzen und machen gemeinsam mit den Pflegern eine Polonaise durch den Gemeinschaftsraum.

Die Senioren des Rummelsberger Stift geben gerne Klavierkonzerte - und das teils mitten in der Nacht.
Die Senioren des Rummelsberger Stift geben gerne Klavierkonzerte - und das teils mitten in der Nacht. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Manchmal geben die Bewohner auch Konzerte für die Pfleger und Bewohner. Ein Herr sitzt am Klavier, begleitet wird er von einem anderen auf der Mundharmonika. Für die Musiker gibt es danach immer großen Applaus. Es sind solche Momente der Ruhe und des Glücks, die Rajh und die anderen Pflegefachkräfte motivieren. Denn ihre Arbeit kostet teils viel Kraft. Sind die Bewohner unruhig, finden die Konzerte nämlich auch mal mitten in der Nacht statt.

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