Vogelschutz am Ammersee:Existenzkampf gegen Kormorane

Rettet den Fisch, tötet die Kormorane: Die Ammersee-Fischer sehen in den gefräßigen Vögeln eine Bedrohung für die Fischwelt. Sie fordern deshalb, den Kormoran-Bestand zu reduzieren - das jedoch ist strikt verboten.

Andreas Salch

Die Fischer am Ammersee sehen sich in ihrer Existenz zunehmend bedroht. Die Schuldigen für ihre missliche Lage haben sie längst ausgemacht: die Kormorane. Den Schaden, den die gefräßigen Vögel mittlerweile jährlich anrichteten, beziffert der Gewässerbiologe und Vorstand der Fischereigenossenschaft Ammersee, Bernhard Ernst, mit zwei Millionen Euro. Betroffen sei vor allem der Bestand an Renken.

Abschuss von Kormoranen

Eine Bedrohung für die Fischwelt? Ein Kormoran kann bis zu einem halben Kilo Fisch pro Tag verschlingen. Die Ammersee-Fischer fürchten um ihre Bestände.

(Foto: dpa)

Die 36 Fischer der Genossenschaft drängen deshalb darauf, den Bestand der derzeit einhundert Kormoran-Brutpaare auf zehn reduzieren zu dürfen. Doch die Regierung von Oberbayern stellt sich quer. Von einem "letalen Vertreiben" der Kormorane, wie es etwas verklausuliert in dem Antrag der Fischer heißt, will sie nichts wissen.

Am Dienstag hat die Genossenschaft deswegen vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Freistaat Bayern geklagt. Das Töten der Kormorane in ihrer Brutkolonie, wie es die Fischer wollen, lehnt die Regierung von Oberbayern ab, weil sich die Brutkolonie im Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" befindet. Die Bekämpfung der Kormorane ist dort strikt verboten.

Zu einem Urteil in dem Streit ist es vor dem Verwaltungsgericht nicht gekommen. Vielmehr verständigten sich beide Seiten darauf, sich im Juli zu einem Gespräch am runden Tisch zusammenzufinden. Dabei soll erörtert werden, wie man dem Problem der Kormorane am Ammersee Herr werden könnte. Das Klageverfahren der Fischereigenossenschaft soll deshalb vertagt, das heißt, vorerst nicht fortgeführt werden.

Ob es zu einer Lösung kommt, erscheint angesichts der verhärteten Fronten indes mehr als fraglich. Bernhard Ernst machte vor dem Verwaltungsgericht deutlich, dass den Kormoranen am Ammersee nur mit einer "konzertierten kurzen Aktion" beizukommen sei. Konkret könnte dies bedeuten, dass die Bäume, auf denen die Vögel ihre Nester bauen, gefällt werden. Alles "ratzekahl fällen", empörte sich einer der Vertreter des Freistaats, das komme nicht in Frage. Zudem seien die Bäume schwer zugänglich, da sie teilweise im Wasser stünden und die Kormorane nun mal schützenswert sind. Außerdem mache ihr Bestand am Ammersee 18 Prozent des gesamten Kormoranbestandes in Bayern aus. Andererseits sei aber auch damit zu rechnen, dass sich die Vögel auf anderen Bäumen niederlassen, wenn der Baum, auf dem sie ihr Nest hatten, gefällt wurde.

Erfolge ließen sich auch mit "sanften Maßnahmen" erzielen, so der Beamte. Das heißt: Die Kormorane sollten dort abgeschossen werden, wo sie gerne Beute machen - nämlich an den Netzen. Das Abschießen der Tiere innerhalb bestimmter Zeiträume ist den Fischern sogar gestattet. Für Bernhard Ernst und die Fischer der Genossenschaft ist das aber keine Lösung. Stattdessen appellierte Ernst an die Richter mit den Worten: "Es geht uns nicht um das Töten der Fische. Es geht uns um das Kulturgut Fisch. Wir haben die Verpflichtung, dieses Kulturgut zu hegen und zu pflegen."

Mit Blick auf das Gespräch, zu dem beide Parteien sich bereit erklärten, sagte der Vorsitzende Richter zu den Vertretern des Freistaates: "Nicht nur fromme Sprüche machen, sondern auch umsetzen." Und an die Fischereigenossenschaft gewandt, meinte er: "Gehen Sie davon aus, dass Sie nicht alles erreichen, was Ihnen am liebsten ist."

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