Verwaltungsgerichtshof:Streitfall Obstbaumwiese

Richter sehen einen Bebauungsplan in Buchendorf als kritisch an - ein Urteil steht aber noch aus

Von Michael Berzl, Buchendorf

Es ist hübsches Fleckchen mitten in Buchendorf: Wie ein kleiner Hügel erhebt sich eine Obstbaumwiese schräg gegenüber der Kirche. Einige Bäume stehen dort, ein Gewächshaus und eine Überdachung mit Solarzellen darauf. Die Grundstückseigentümerin Birgitta Alexander würde dort gerne bauen, die Gemeinde Gauting will das aber nicht. Nun beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem Streitfall. Am Dienstag wurde im Rathaus verhandelt, ein Urteil gibt es an diesem Donnerstag.

Seit vier Jahren liegt ein Bebauungsplan vor, der regelt, wo und wie die Alexanders bauen dürfen. Bei der Erweiterung eines Doppelhauses auf der insgesamt etwa 2500 Quadratmeter großen Fläche nördlich des Gautinger Wegs, auf der einst eine Scheune stand, waren sie sich noch einig, Meinungsverschiedenheiten gibt es nun um ein noch übriges Grundstück daneben. Per Normenkontrollklage fechten die Grundbesitzer den Bebauungsplan der Gemeinde an. Sie sehen sich gegenüber Nachbarn benachteiligt.

In Gesprächen zwischen Gemeinde und Grundeigentümern sei stets der Eindruck entstanden, die Obstbaumwiese solle erhalten werden, sagte Planerin Manuela Skorka. Zudem ist ein Hausbau auf dem Gelände schon wegen der Topografie problematisch. Eine Mauer, die auf Kosten der Gemeinde saniert wurde, stützt den Hang zur Straße hin ab. Dennoch scheint es der Kommune im ersten Anlauf nicht zu gelingen, ihre Vorstellungen durchzusetzen

"Da muss die Gemeinde möglicherweise noch Hausaufgaben machen ", sagte die Vorsitzende Richterin des 1. Senats bei der Verhandlung im Rathaus. Wie sie angedeutete, hat die Verwaltung nicht ganz sauber gearbeitet und die Belange der privaten Kläger nicht ausreichend gewürdigt. Das könne zur Folge haben, dass die Gemeinde erneut in das Verfahren einsteigen, den Bebauungsplan nochmals auslegen und beschließen muss. "Dass es dann zu dem gleichen Ergebnis kommen kann, ist nicht ausgeschlossen", sagte die Richterin. Anders ausgedrückt: Die Familie Alexander würde zunächst in dem Verfahren Recht bekommen, dürfte möglicherweise am Ende trotzdem nicht auf der Obstbaumwiese bauen. Doch der Ausgang des Ganzen ist noch offen.

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