Verwaltungsgerichtshof München:Der Mörserturm wackelt

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Muss der schwarz gebaute Mörserturm abgerissen werden? Der Münchner Verwaltungsgerichtshof lässt durchblicken, dass er erhebliche Zweifel am erstinstanzlichen Urteil hat.

Sabine Bader

Muss der Unternehmer Siegfried Genz seinen schwarz gebauten Mörserturm tatsächlich abbrechen lassen? Diese Frage wird wohl erst kommende Woche abschließend beantwortet sein. Denn dann verkündet der Verwaltungsgerichtshof in München sein Urteil. Allerdings ließ der Vorsitzende Richter des 1. Senats, Helmut König, bereits in der gestrigen Verhandlung durchblicken, dass seine Kammer erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung habe, wonach Genz seinen 1996 als Museum für Apothekermörser errichteten Turm in eine Sternwarte umfunktionieren darf.

Muss der schwarz bebaute Mörserturm abgerissen werden? Diese Entscheidung fällt der Verwaltungsgerichtshof München am 16. November. (Foto: STA)

Hauptkritikpunkt des Verwaltungsgerichtshofs: Bis dato sei nicht geklärt, dass eine Sternwarte auf dem Privatgrundstück des Kaufmanns auch tatsächlich der Allgemeinheit offen stehen würde. König: "Diese Sicherung fehlt noch vollständig." Um deren Zustandekommen müsse sich aber nicht etwa - wie erstinstanzlich beschieden - das Landratsamt kümmern, sondern der Bauherr selbst, sagt König an die Adresse von Genz und dessen Anwalt Heinz Veauthier: "Sie haben das Vorhaben in diesem Punkt noch keinen Schritt weitergebracht."

Dass es ihm nicht allein um den Bau eines Observatoriums geht, machte Genz dem Gericht gleich selbst deutlich. Er plane zwar auf dem Turm eine Kuppel für die Sternwarte, sagte er. "Meine Frau ist Sternen-Fetischistin." Im Turm selbst wolle er aber wieder die Mörsersammlung unterbringen. "Es gibt rechtskräftige Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht", wonach der Mörserturm abgerissen werden müsse, belehrte ihn der Richter. Und weiter: "Zum Rechtsfrieden gehört auch, dass man das akzeptiert. Wir können das Rad nicht zurückdrehen."

Da half es auch nichts, dass Veauthier von "Behördenterror" sprach und Landratsamt und Gemeinde vorwarf, alles zu blockieren, was von seinem Mandanten komme ("Hier wird der Bürger entrechtet"). Genz gab sich moderater und erläuterte dem Gericht, er habe erst nach der Einweihung bemerkt, dass er für den Turmbau eine Genehmigung gebraucht hätte. "Zu der Zeit war ich als Repräsentant für Dornier in Afrika."

Jetzt setze er auf einen Kompromiss: zum Beispiel auf einen Abbau seines Windrads im Wohngebiet, wenn der Turm dafür stehen bleiben dürfe. König machte deutlich, dass es von Seiten der Behörden keine "Signale" in diese Richtung gebe. Auch hätten Landratsamt und Gemeinde das von Veauthier vorgeschlagene Mediationsverfahren abgelehnt.

Alternativ zur Sternwarte könne Genz ja die bestehende Volkssternwarte in Aufkirchen baulich aufrüsten, schlug König vor. "Gut, dann baue ich dort eine neue Sternwarte und lasse meinen Mörserturm da, wo er ist", griff Genz den Vorstoß erfreut auf. "Ich habe Ihnen nicht gesagt, dass der Mörserturm dann stehenbleiben darf", berichtigte ihn der Richter. Für den Fall seines Unterliegens beantragte Genz' Anwalt Veauthier gestern gleich, die Revision zuzulassen. Das Urteil wird am Dienstag, 16. November, verkündet.

© SZ vom 10.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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