Verwaltungsgericht:So lief der Prozess um das Tunnel-Bürgerbegehren von Starnberg

Zwei Stunden dauert die Verhandlung, die Richter fragen vor allem bei den Gegnern nach, die einen Bürgerentscheid wollen. Bürgermeisterin Eva John meldet sich zu Wort.

Von David Costanzo

Was könnte die Stadt denn jetzt noch gegen den B2-Tunnel unternehmen? Es gibt eine Baugenehmigung, es gibt einen Stadtratsbeschluss, Berlin stellt 200 Millionen Euro bereit, der Spatenstich soll im Juli sein. "Soll die Bürgermeisterin dem Innenminister den Spaten aus der Hand ziehen?", fragt Richter Florian Schlämmer. Das hat er natürlich zugespitzt formuliert, doch er nennt damit die wohl wichtigste Frage im Prozess um das Bürgerbegehren der Tunnel-Gegner, das am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in München verhandelt worden ist. Ein Urteil soll es am Donnerstag geben.

Mehr als 30 Starnberger füllen die Reihen in Saal vier - Bürger und Stadträte aus den Lagern der Gegner und Befürworter. WPS-Stadtrat und Tunnel-Gegner Markus Mooser hat ein Transparent mitgebracht. "Mehr Bürgermitsprache, mehr Demokratie, näher am Menschen", steht darauf. Aber um solche Allgemeinheiten geht es in diesem Verfahren nicht, sondern um "alles". Auf die Formulierung kommt es an.

Die Initiativen "Pro Umfahrung, contra Amtstunnel" um WPS-Stadtrat Klaus Huber, "Starnberg bleibt oben" um Michael Landwehr und der Zahnarzt Johannes Glogger wollen die Starnberger darüber abstimmen lassen, ob die Stadt wortwörtlich "alles" unternehmen soll, um den Bau zu verhindern. Deswegen kommt der Richter zu seiner Handgreiflichkeitsfantasie mit der Bürgermeisterin. 1730 Unterschriften haben sie in drei Wochen dafür gesammelt - mehr als nötig. Die Rechtsaufsicht hält die Frage jedoch für nicht zulässig, eine Mehrheit des Stadtrats hat das Bürgerbegehren als zu vage abgeschmettert.

Die Richter der siebten Kammer unter dem Vorsitz von Christine Gibbons lassen sich nicht in die Karten schauen, lassen nicht erkennen, wie das Urteil ausfallen kann. Es geht ihnen nicht um die Vorgeschichte, nicht um die Spaltung der Stadt, nicht um Details des Baus mit Tunnelhöhen und Rettungswegen, sondern ums Recht, das machen sie von Anfang an klar. Zwei Stunden fragen sie vor allem bei den Anwälten der Gegner hart nach. Sie wollen herausfinden, ob es beim Bürgerbegehren noch "irgendetwas gibt, das lebt", wie es wieder Richter Schlämmer formuliert. Welche Chancen hat die Stadt? Was erwarten die Starnberger, die das Bürgerbegehren unterstützen und "alles" fordern? Könnte es nicht irreführend sein, wenn am Ende selbst bei einem gewonnenen Bürgerentscheid nur ein Brief an das Bundesverkehrsministerium herausspringt? Würde das etwas am Bau ändern?

Die Gegner-Anwälte glauben das schon. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe erklärt, wenn die Starnberger den Bau nicht wollten, sollten sie es mitteilen. Und der frühere Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) habe ausdrücklich ein positives Signal der Bürger gefordert, bevor er das Geld freigibt, sagt Anwalt Johannes Mohr. Damit hätten Bund und Freistaat die Entscheidung gewissermaßen in die Hände der Starnberger gelegt. Und wer - wie im Stadtratsbeschluss vom Februar 2017 geschehen - einmal Ja sagt, der könne auch wieder Nein sagen. Anwalt Franz Sußner deutete an, dass das Staatliche Bauamt Weilheim wohl nicht rechtzeitig in den Besitz aller nötigen Grundstücke kommen könnte. Den Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung, stellte er in Frage: "Der ist nicht nur alt, der ist steinalt." Die Planungen seien vor 20 Jahren entstanden, die Baugenehmigung vor zehn Jahren, seitdem hätten sich viele Voraussetzungen geändert. Wenn so lange nicht gebaut worden sei, wäre jetzt wohl noch Zeit für ein Nein.

Der Anwalt der Stadt lässt das nicht gelten. Die Ausschreibung sei schon vorbereitet, Millionen für die Planung ausgegeben, Einwände gegen alte Planungen hätten schon früheren Prozessen standgehalten, sagt Volker Gronefeld. Die Frage nach dem "alles" sei keine rechtliche Aussage, überhaupt hätten sich die Rechte der Stadt mit der Baugenehmigung erledigt, sondern ein politisches Signal, das in Bürgerbegehren nach der Rechtssprechung nicht zulässig sei. Die Politik hätte die Entscheidung auch gar nicht nach Starnberg delegiert: "Das möchten manche Politiker vielleicht glauben, dass sie so die Verantwortung verschieben können, weil es bequem ist."

Nach einer seiner Aussagen bittet Starnbergs Bürgermeisterin Eva John um das Wort. Sie war als Tunnel-Gegnerin in den Wahlkampf gezogen, nun sitzt sie als Vertreterin der Stadt neben dem Anwalt, der für die Stadtratsmehrheit pro Tunnel spricht. Nur weil jemand Baurecht habe, erwachse daraus keine "Baupflicht". Der Bund habe die Wahl, ob er 200 Millionen Euro in Starnberg vergrabe oder nicht, relativiert sie die Argumentation ihres eigenen Anwalts. Das sieht zumindest Gegner-Anwalt Mohr so, er lässt die Aussage gleich ins Protokoll der Verhandlung aufnehmen: "Der Vortrag der Bürgermeisterin war recht hilfreich."

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