Verwaltungsgericht:Prozess um mobilen Stall: Richter wollen auf Hühnerhof urteilen

Mobiler Hühnerstall ist Stein des Anstoßes; Rudolf Hewidrich und seine Hühner

Landwirt Rudolf Heidrich vor seinem mobilen Stall inmitten seiner Freilandhühner im Kraillinger Ortsteil Frohnloh.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Landwirt Rudolf Heidrich aus Krailling klagt gegen das Landratsamt, weil er die Ausgleichszahlung von 3400 Euro nicht leisten will.

Von Carolin Fries

Ist ein Hühnerstall auf Rädern eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes? Das Starnberger Landratsamt sagt ja, und hat einen mobilen Hühnerstall im Kraillinger Ortsteil Frohnloh im vergangenen Jahr nur unter der Bedingung genehmigt, dass der Landwirt dafür eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3400 Euro leistet. Landwirt Rudolf Heidrich sagt: "Blödsinn." Er wertet seinen knapp 17 Meter langen Hühnerstall, welchen er mitsamt seiner knapp 1000 Hühner über seine Wiesen zieht, als "Bereicherung des Landschaftsbildes". Der Gemeinderat der Freie Bürgergemeinschaft, der an diesem Dienstag seinen 64. Geburtstag feiert, will keine "Strafgebühr" zahlen. Er hat gegen den Bescheid der Landkreisbehörde geklagt. An diesem Donnerstag, 15. November, kommt es auf seinem Hof zur Verhandlung.

Für 11.10 Uhr hat sich das Verwaltungsgericht zum Ortstermin angekündigt, im Anschluss wollen die Richter verhandeln und ein Urteil sprechen. Rudolf Heidrich sagt, er sei entspannt. Er betont, dass es ihm nicht um das Geld gehe, sondern ums Prinzip. "Alle wollen Freilandeier, dann müssen die Hühner auch draußen laufen dürfen." Ohne dass die Landwirte dafür zahlen müssten. Er habe den Stall anfangs bewusst in Straßennähe platziert, "damit der Kunde die Hühner auch sieht". Er wolle eben nicht nur Bilder auf Eierschachteln kleben, wie Hühnerhaltung aussehen könne: "Wir bieten das in Echtzeit." So ein Hühnerstall koste Geld und mache Arbeit, so Heidrich, da dürfe man die Landwirtschaft nicht auch noch sanktionieren.

Heidrich bietet die Eier im hofeigenen Laden sowie an einem Automaten an, der rund um die Uhr zugänglich ist. Knapp 950 Eier holt er täglich aus dem mobilen Stall, noch einmal so viele aus der Boden- und Freilandhaltung am Hof. Täglich verkauft er etwa 1800 Eier, "wir kommen mit der Produktion gar nicht hinterher", sagt er, so groß sei die Nachfrage.

Diverse Zeitungen und Fernsehmagazine haben in den vergangenen Monaten von dem Kampf des Kraillinger Landwirts gegen die Gebühr berichtet, "im Landratsamt haben's wegen mir viel Post bekommen", sagt Heidrich nicht ohne Stolz. Auch persönlich erhalte er viel Zuspruch.

Tatsächlich sind im Landratsamt unzählige E-Mails zu der Sache eingegangen, die meisten mit dem Tenor, dass es doch toll sei, wenn Eier in der Region gekauft werden könnten, erzählt Pressesprecher Stefan Diebl. Das sehe man im Landratsamt genauso. Baurechtlich aber müssten Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich nun einmal ausgeglichen werden, zum Beispiel mit einer Eingrünung des Baukörpers. "Das scheidet bei einem mobilen Stall aus, deshalb die Ausgleichszahlung", sagt Diebl.

Das Landratsamt hatte im Sommer versucht, einen Kompromiss mit Heidrich zu erzielen: Er solle Flächen zur Aufforstung vorschlagen, zudem lasse sich die Gebühr nachträglich reduzieren, weil Heidrich eine Fotovoltaikanlage zur Bausumme addiert habe, nach welcher sich die Gebühr berechne. Der Kraillinger hatte nicht reagiert. Er ist der Ansicht, dass ein mobiler Hühnerstall, wie er ihn habe, überhaupt nicht ausgeglichen werden müsse. Das Gericht hat den Streitwert auf 5000 Euro festgesetzt.

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