Verwaltungsgericht:Kindergarten-Verein zu Zahlung verurteilt

Der Trägerverein des früheren "Rosen-Kindergartens" im Andechser Ortsteil Machtlfing muss Fördergelder und Zuschüsse von insgesamt 265 000 Euro an die Gemeinde zurückzahlen. Das hat jetzt das Verwaltunsgericht München entschieden, das somit die Klage des Trägervereins gegen die Rückforderungen zurückwies. Die ehemalige Kita-Leiterin habe bewusst gegen Förderrichtlinien verstoßen, indem sie über Jahre hinweg unter einem doppelten Account unerlaubt wöchentlich bis zu 30 Überstunden in das digitale Abrechnungssystem eingegeben habe, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Mit unterschiedlichen Kennungen habe die Pädagogin die Obergrenze von 40 Arbeitsstunden pro Woche bei ihren Eingaben ins System missachtet, urteilte das Gericht. Prüfer der Kreisbehörde hatten die rechtswidrigen Abrechnungen von 2011 bis 2015 aufgedeckt, die Gemeinde erstattete daraufhin Strafanzeige.

Die einstige Kita-Betreiberin ist auch Vorsitzende des Trägervereins, der "Initiative zur Förderung und Pflege der Waldorfpädagogik". Die Klägerin weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die Höhe der zurückgeforderten Zuschüsse nicht gerechtfertigt sei und die Gelder für Gehälter ausgegeben worden seien. Überdies habe sie die eingetragenen Überstunden selbst geleistet und die Aufsichtspflicht stets erfüllt. Das Urteil will die Klägerin anfechten.

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