Verwaltungsgericht:Dießener Fußgängerzone wohl rechtswidrig

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Anna und Martin Brink, hier auf dem Parkplatz vor ihrem Gasthof Unterbräu, haben vergeblich gegen die Dießener Fußgängerzone geklagt. (Foto: Georgine Treybal)

Wirte des Unterbräus scheitern dennoch mit ihrer Klage, weil die Testphase abgelaufen ist. Nun befragt die Gemeinde alle Bürger, wie es mit der Mühlstraße weitergehen soll.

Von Armin Greune, Dießen

Im erbitterten Streit um die Fußgängerzone in der Dießener Mühlstraße ist am Donnerstag erstmals Recht gesprochen worden. Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte das von Anna und Martin Brink gegen die Gemeinde beantragte Verfahren ein. Das Wirtepaar des Unterbräus klagte vergeblich gegen die Fußgängerzonen-Regelung an Wochenenden, weil sich der Fall aus rechtlicher Sicht mit Abschluss der probeweisen Einführung am 1. Oktober schon erledigt hat. Paradoxerweise darf sich auch die Marktgemeinde nicht als Gewinner des Zivilprozesses fühlen: Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff legte dar, dass die testweise Einführung der Fußgängerzone "wahrscheinlich rechtswidrig" erfolgte.

Nach der Straßenverkehrsordnung seien die Voraussetzungen für einen Verkehrsversuch nicht gegeben, weil keine Gründe der Verkehrssicherheit dafür gesprochen hätten, erklärte Wolff bei der mündlichen Verhandlung im Dießener Rathaus. Bürgermeister Herbert Kirsch antwortete, er sei "für den Hinweis dankbar. Ich kann also nur dann experimentieren, wenn explizit eine Gefahr besteht." Dies müsse die Gemeinde auch berücksichtigen, wenn sie über den bereits vorliegenden Antrag für eine versuchsweise Einbahnregelung in der Mühlstraße beschließen wird.

Das fünfköpfige Gericht "kann sich nur mit aktuellen Vorgängen beschäftigen", sagte Wolff und legte den Klägern nahe, aus Kostengründen einer "Erledigungserklärung" zuzustimmen. Die Alternative wäre eine Fortsetzungsfeststellungsklage, die sich dann aber auf eine andere Rechtslage beziehe - also falls die Gemeinde erneut beschließen würde, die Mühlstraße vorübergehend oder dauerhaft als Fußgängerzone auszuweisen. Das aber steht noch völlig in den Sternen. Derzeit wertet man noch die Ergebnisse des diesen Sommer über gelaufenen Versuchs aus: Dazu wurden nicht nur sämtliche Anlieger der Mühlstraße befragt - jetzt wurden alle Dießener Haushalte für eine Stellungnahmen angeschrieben. Außerdem hat kürzlich zum wiederholten Male eine Verkehrszählung stattgefunden. Die Resultate liegen frühestens zur Gemeinderatssitzung am 26. November vor. Nach Beratung mit ihrer Anwältin stimmten die Wirte der Erledigungserklärung zu, über die Verteilung der Gerichtskosten wird das Gericht gesondert beschließen.

Im zweiten Verfahren, das die Brinks gegen die Gemeinde angestrengt haben, ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Dabei geht es um die Ausnahmegenehmigungen, die das Rathaus den Wirten viele Jahre lang ausgestellt hat: Sie erhielten kostenlos und ohne zahlenmäßige oder zeitliche Begrenzung Blanko-Ausweise, mit denen die Übernachtungsgäste des Unterbräus ihre Autos ungestraft in der verkehrsberuhigten Mühlstraße und auf dem Untermüllerplatz parken durften. Der Gemeinderat hatte im Sommer 2017 einstimmig beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen auf drei Stunden am An- und Abreisetag zu beschränken. Das trug dazu bei, dass Martin Brink als Fraktionschef der Freien Wähler kurz darauf sein Gemeinderatsmandat niederlegte, weil er sich "zielgerichtetem Übelwollen und Willkür" ausgesetzt sah. Die Beschränkung auf drei Stunden hatte er zuvor mit dem Bund der Selbständigen selbst als Kompromiss vorgeschlagen - den Zusatz "für den An- und Abreisetag" dabei aber zunächst nicht bemerkt.

Nun haben die Wirte wegen der Parkgenehmigung eine Untätigkeitsklage gegen die Gemeinde eingereicht, um ihren Gästen wieder ein unbeschränktes Parken am Gasthof zu ermöglichen. Richter Wolff machte allerdings klar, dass er der Klage wenig Erfolgschancen einräumt: Er zweifelte, dass die Sonderparkausweise rechtmäßig ausgestellt wurden. Er müsse "tendenziell sagen", dass so eine Regelung rechtlich kaum durchsetzbar wäre, denn die Personen, die Ausnahmegenehmigungen in Anspruch nehmen, müssten namentlich bekannt sein. Allenfalls könnten die Sonderregeln direkt an den Parkplätzen ausgewiesen werden, eventuell ließe sich für drei Stellplätze eine einvernehmliche Lösung in einem Mediationsverfahren finden - sonst werde das Gericht am 19. Dezember schriftlich entscheiden. Während die Anwältin der Kläger erklärte, "an einer Einigung interessiert zu sein", muss die Gemeinde für die Teilnahme am Mediationsverfahren erst den Gemeinderat befragen.

© SZ vom 09.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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