Verwaltungsgericht:Bauer aus Frohnloh muss für Hühnerstall zahlen

Bei den Kunden im Hofladen von Rudolf Heidrich in Frohnloh gibt es am Freitag nur ein Thema: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München, das den Bauern zwingt, für seinen mobilen Hühnerstall auf freiem Feld eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3400 Euro zu leisten. Bezahlen muss der Landwirt, seine Anfechtungsklage gegen den Bescheid wurde abgewiesen, bestätigte ein Gerichtssprecher. Beim Ortstermin am Donnerstag hatte Richter Johann Oswald schon deutlich gemacht, wie er die Angelegenheit sieht. Heidrich könnte sich an die nächste Instanz wenden, "aber das machen wir nicht. Das hat keinen Sinn", sagt er. Ein Ziel hat er durch das große Interesse an dem Prozess schon erreicht. "Mir geht es darum, dass die Bevölkerung sieht, was wir für Gesetze haben", erklärt der Landwirt. Das ist ihm gelungen. Mehr als 200 Kunden kommen am Freitag, um Kartoffeln und Eier zu kaufen. Manche wollten sich sogar an den Kosten beteiligen.

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