Bei einer Streifenfahrt am Samstag kontrollierten Beamte der Starnberger Polizeiinspektion zwei Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Bei dem ersten Vorfall handelte es sich um einen 17-Jährigen, der mit seinem Roller unterwegs war und gegen 14.15 Uhr in eine Verkehrskontrolle in Starnberg geriet. Laut Polizeibericht war das Versicherungskennzeichen am Roller aus dem Jahr 2021 und der 17-Jährige konnte keine gültige Versicherung nachweisen. Er durfte seine Fahrt nicht fortsetzen, das Kennzeichen wurde sichergestellt, heißt es.
Ebenfalls am Samstag, gegen 17 Uhr, wurde ein 27-Jähriger in Tutzing kontrolliert. Die Beamten entdeckten laut Polizei auch hier ein ungültiges Versicherungskennzeichen. Der 27-Jährige durfte, wie schon der 17-Jährige, nicht weiterfahren, sein E-Scooter wurde sichergestellt. Beide jungen Männer müssen sich wegen einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten, teilt die Polizei mit.
Die Inspektion macht darauf aufmerksam, dass Versicherungskennzeichen jedes Jahr zum 1. März ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen.