Verkehrsprobleme:Abgewiesen

Dieselabgase

Die letzten Messungen haben deutlich überhöhte Stickoxidwerte in Starnberg ergeben - doch die Behörden unternehmen nichts

(Foto: . Jan Woitas/DPA)

Lärm und Abgase belasten die Anwohner der Starnberger Hauptstraße seit vielen Jahren.Ihre Klage beim Verwaltungsgericht München sollte Abhilfe schaffen - doch diese scheitert

Von Christian Deussing, Starnberg/München

Nicht nur der Lärm, sondern auch die Autoabgase und der Pendler- und Schwerlastverkehr sind für die Anwohner der Starnberger Hauptstraße (B 2) eine Qual. Die letzten Messungen haben schon vor zehn Jahren ergeben: Die Grenzwerte bei Stickoxiden sind deutlich überschritten. Als Starnberg 2012 in den Luftreinhalteplan von München einbezogen wurde, keimte Hoffnung auf. Aber es tat sich nichts, woraufhin acht Anlieger vor das Verwaltungsgericht München zogen. Doch ihre Klage gegen den Freistaat wurde am Donnerstag abgewiesen.

Zu den Klägern gehört auch der Starnberger Stadtrat Otto Gaßner. Er vertritt als Anwalt die Anwohner, die um "Maßnahmen für eine bessere Luft" und die Verminderung der Schadstoffe kämpfen. Er forderte im Prozess Aktionen, die "schnellstmöglich" zur Einhaltung der Stickdioxidgrenzwerte führen. Dafür müsse der Freistaat auf den für Starnberg gültigen Teilplan zur Luftverbesserung verpflichtet werden, so Gaßner. Es sollten ein Gesamtkonzept fortentwickelt und die möglichen Mängel im Luftreinhalteplan behoben werden, betonte Gaßner. Er verwies auf die "Düsenproblematik", die die Kreisstadt mit dem Durchgangsverkehr von zwei Autobahnen und mehreren Staatsstraßen zu verkraften habe.

Der neue B 2-Tunnel wird zwar sicher zur Entlastung und zu verminderten Schadstoffen beitragen. Allerdings ist der Tunnel erst in zehn Jahren fertiggestellt. Bis dahin müssten laut der Kläger also dringend Lösungen gefunden werden, zum Beispiel den "Maut-Ausweichverkehr" für Lastwagen im Stadtgebiet auszusperren. Zudem werde sich die Situation für die etwa 400 Anwohner und Geschäftsleute in der Hauptstraße nach dem Bau der Westumfahrung noch verschlimmern. Die Hanfelder Straße ist dann für den Lkw-Verkehr gesperrt und die Laster würden über die südwestliche Schleife durch die Hauptstraße in Richtung A 95 rollen.

Die Vorsitzende Richterin Martina Scherl äußerte in der Verhandlung durchaus Verständnis für diese Probleme und Befürchtungen. Doch die kurzzeitigen Messungen an der Hauptstraße zwischen 2006 und 2007 würden "nicht den Vorgaben entsprechen", sagte sie. Zudem verwies das Gericht auf die "freiwillige Kooperation" der Umlandgemeinden beim Luftreinhalteplan der Stadt München. Das Umweltministerium hat ebenso in dem Verfahren darauf hingewiesen und hielt die Klage der Anlieger ohnehin für unzulässig. Die beiden Ministerialräte der beklagten Partei, Rainer Lehmann und Michael Richter, führten im Prozess auch den aktuellen "Maßnahmenkatalog" des Freistaats zu einer verbesserten Luftqualität an.

Darin stehe aber nichts von der Landeshauptstadt und Starnberg, merkte die Richterin an. Auch Kläger Gaßner missbilligte diese Tatsache. Er verlangte überdies, dass die Stadt München beim Luftreinhalteplan "auch das Umland im Blick haben" müsse. Das sei hier aber offenbar nicht der Fall. Für "abstrus" hält es Gaßner, dass überschrittene Grenzwerte keine Konsequenzen nach sich ziehen würden. So gesehen sei der Luftreinhalteplan München für die umliegenden Gemeinden "nur eine Makulatur", erklärte der Anwalt. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.

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