Verkehr in Starnberg:Tückische Kreuzung

Starnberg Tutzinger-Hof-Platz, Ampelkruzung

Wenn der Verkehr auf der Kreuzung am Tutzinger-Hof-Platz in Starnberg steht, ist es für Fußgänger und Radfahrer zuweilen riskant, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Das Staatliche Bauamt installierte daher eine Mini-Kamera auf dem Mast (vorn), um in die Steuerung der Ampelphasen einzugreifen.

(Foto: Georgine Treybal)

Die neue Ampelschaltung am Tutzinger-Hof-Platz hat die Sicherheit von Radlern und Passanten erhöht, glauben Stadtradel-Organisatorin Schmölzer und Stadtrat Frey. Aber die Überwachungskamera sei nicht optimal.

Von Peter Haacke

Der Tutzinger-Hof-Platz ist für Autofahrer, die in Richtung Weilheim fahren, das Nadelöhr von Starnberg: Die zweispurige Bundesstraße 2 verjüngt sich auf einen Fahrstreifen, oft genug staut sich der Verkehr bis in den Kreuzungsbereich zurück. Seit im September 2017 hier ein Lastwagen ein Kind anfuhr, ließ das Staatliche Bauamt im Kreuzungsbereich eine Überwachungskamera installieren. Ziel der Aktion: die Ampel für Fahrzeuge aus Münchner Richtung rechtzeitig auf Rot zu stellen, um den Kreuzungsbereich freizuhalten, wenn es auf der Weilheimer Straße nicht mehr voran geht. Doch optimal ist diese Lösung nicht, meinen die Stadtradel-Aktivistin Andrea Schmölzer und CSU-Stadtrat Stefan Frey.

"Manchmal haut es hin", sagte Schmölzer, "manchmal aber auch nicht". Sie freue sich ebenso wie Frey darüber, dass die Kamera am Tutzinger Hof die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zumindest ein Stück weit erhöht hat. Doch insbesondere in den Hauptverkehrszeiten kommt es laut Schmölzer und Frey immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen für schwächere Verkehrsteilnehmer. Grund: Viele Autofahrer fahren widerrechtlich in die verstopfte Kreuzung. Während sie im Stop-and-go-Modus weiterfahren und dabei meist nur auf die Fahrzeuge vor und neben sich achten, schaltet die Fußgängerampel auf Grün. "Und dann musst du dich zwischen zwei Stoßstangen durchschlängeln", weiß Schmölzer - eine Herausforderung für Mütter mit Kinderwagen, Fahrradfahrer, die ihr Radl schieben oder Menschen, die einen Rollator benutzen.

Den Mitarbeitern des Staatlichen Bauamts, die für Bundesstraße verantwortlich sind, ist die Problematik bewusst. Zwar ist der Tutzinger-Hof-Platz auch aus Sicht der Starnberger Polizei kein Unfallschwerpunkt, dennoch installierte die Weilheimer Behörde im Herbst 2018 eine Kamera. Den Ausschlag dazu hatte ein Jahr zuvor ein Unfall mit einem elfjährigen Mädchen gegeben: Das Kind wollte mit seinem Radl von der Wittelsbacher Straße aus in Richtung Hanfelder Straße. Zeitgleich war ein Lkw-Fahrer in Richtung Weilheim auf der B2 unterwegs. Bei Stop-and-Go-Verkehr querte er die Kreuzung, hielt kurz und fuhr weiter. Inzwischen hatten die Fußgänger an der Ampel jedoch "Grün" bekommen. Der Chauffeur konnte das Kind nicht sehen, als der Tank des Zugfahrzeugs das Rad erfasste. Das Kind stürzte, wurde vom Laster zum Glück aber nicht überrollt.

Schmölzer ist überzeugt davon, dass dieser Unfall kein Zufall war: Wiederholt kommt es nach ihren Beobachtungen am Tutzinger Hof auch weiterhin zu brenzligen Situationen, weil Fahrzeuge trotz roter Ampel in die Engstelle des Kreuzungsbereichs einfahren und somit eine Lebensgefahr für Fußgänger darstellen, die bei "Grün" die Straßenseite wechseln. Dabei ist die Sachlage durch Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung eindeutig geklärt: Stockt der Verkehr, darf nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn man dort erkennbar warten muss. Das gilt auch für Kreisverkehre und Kreuzungen ohne Ampel. Im Klartext: Trotz Vorfahrt oder grüner Ampel darf ein Autofahrer nicht sofort in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn der Verkehr stockt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro; kommt es zum Unfall, beträgt das Bußgeld 35 Euro. Nur wenn bei größeren Kreuzungen nicht absehbar ist, dass der Verkehr plötzlich stockt, ist ein "Hängenbleiben" in der Kreuzung unerwartet - und somit straffrei.

Schmölzer wünscht sich, dass zuweilen ein Polizist am Tutzinger Hof stehen würde, denn "so funktioniert es einfach nicht". Sie hat die Starnberger Inspektion angeschrieben, eine Antwort steht noch aus. Bis dahin appellieren Schmölzer und Frey an alle Autofahrer, die die Ampel an der Kreuzung nach Weilheim passieren: Sie sollten auch bei Grün erst dann losfahren, wenn der Kreuzungsbereich frei ist, und dabei stets auf querende Fußgänger achten.

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