Verkehr:Begrenzt parken am See

Weßlinger Gemeinderat diskutiert zeitliche Beschränkung

Von Patrizia Steipe, Weßling

Die Gemeinde Weßling möchte mit einem neuen Parkraumkonzept den ruhenden Verkehr in der Gemeinde regeln. Die beauftragte Firma Schuh & Co hatte es bereits im April vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt wurde es um Anregungen aus den Fraktionen ergänzt. Zustimmung gab es für den Vorschlag von Andreas Lechermann (CSU), der einen zusätzlichen Behindertenparkplatz in der Grünsinker Straße ausweisen möchte. Außerdem sollen die beiden zu schmalen Behindertenparkplätze am Bahnhof erweitert werden. Dafür soll ein "normaler" Stellplatz wegfallen.

Diskussionen gab es um den Vorschlag einer Begrenzung der Parkdauer von fünf auf drei Stunden im Bereich Meilinger Weg, Am Karpfenwinkel und Am Seefeld. "Das Zeitfenster ist sehr kurz, um zu baden oder am See zu verweilen", so Bürgermeister Michael Muther. "Vielleicht können wir dadurch mehr Leute dazu bewegen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen", entgegnete Roland von Rebay (parteifrei). Michael Sturm (FW) erklärte, dass eine Umfrage, die seine Partei durchgeführt hatte, ergeben habe, dass die Bürger überhaupt keine Parkuhren wollten. Für den Rest des Gremiums waren diese Ergebnisse allerdings nicht repräsentativ. Es soll nochmals gesondert über die Parkzeiten entschieden werden. Petra Slawisch (Grüne) bekam viel Zustimmung für die Aussage, keine weiteren Parkplätze mehr zu genehmigen, "sonst ziehen wir noch mehr Autos her". Keine Zeitbegrenzung wird es an der Hauptstraße und Grünsinker Straße geben, da hier laut Verwaltung viele Pendler ihre Fahrzeuge abstellen.

Ein Problem in Weßling sind die Wohnmobile, die - sofern sie angemeldet sind - auf den offiziellen Parkplätzen stehen dürfen. Klaus Ebbinghaus (SPD) regte an, oberhalb vom Vereinsheim extra Stellplätze einzurichten. "Dann haben wir die Wohnmobile aus dem öffentlichen Straßenraum gebracht". Einstimmig beschloss das Gremium, den Parkraum strenger überwachen zu lassen. Am Bahnhof sollen Schilder auf den Fußweg zum See hinweisen und ein Parkverbot für Lastwagen gelten.

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