VerkehrTempo 30 in Utting und Schondorf abgelehnt

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Die Schondorfer und die Uttinger würden den Verkehr auf den Ortsdurchfahrten gerne bremsen, doch das erweist sich als schwieriger als erwartet.
Die Schondorfer und die Uttinger würden den Verkehr auf den Ortsdurchfahrten gerne bremsen, doch das erweist sich als schwieriger als erwartet. (Foto: Nila Thiel)

Die beiden Ammmersee-Gemeinden setzen große Hoffnungen auf Lärmaktionspläne, scheitern damit jedoch bei Landratsamt und Bezirksregierung. Aber Bürgermeister Hoffmann gibt noch nicht auf.

Von Renate Greil, Utting/Schondorf

Mit viel Hoffnung und Enthusiasmus haben sich die beiden Ammersee-Gemeinden Schondorf und Utting daran gemacht, Lärmaktionspläne für die Ortsdurchfahrten zu entwickeln. Als Vorbild diente dabei Inning am Ostufer, wo mit so einem Plan auf einem Abschnitt der Staatsstraße im Ort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 durchgesetzt werden konnte. Doch am Westufer stehen die Chancen auf so einen Erfolg schlecht.

Schondorf und Utting nutzten das Inninger Modell als Blaupause und gingen das Verfahren zusammen an, um Verbesserungen für die lärmgeplagten Anwohnenden zu erreichen. Die Ergebnisse von Gutachten waren eindeutig; und so sollten laut dem Entwurf der beiden Lärmaktionspläne vom März vergangenen Jahres längst die Tempo-30-Schilder stehen.

Damit die Entwürfe gültig werden, müssen allerdings noch die zuständigen Behörden ihr Einvernehmen erteilen, in dem Punkt kam das Verfahren allerdings im vergangenen Herbst zum Stillstand.  Die Untere Straßenbaubehörde des Landratsamtes Landsberg entschied, dass nicht von der Straßenverkehrsordnung abgewichen wird, und diese schreibt innerorts Tempo 50 vor.

Beide Gemeinden wandten sich daraufhin an die Regierung von Oberbayern mit der Bitte um die Erteilung des Einvernehmens. Nun teilte Uttings Bürgermeister Florian Hoffmann schriftlich mit, dass dieses nicht erteilt wurde. In der Begründung der Behörde heißt es unter anderem, dass „ein Lärmaktionsplan für sich genommen keine ausreichende Rechtsgrundlage für verkehrsbeschränkende Maßnahmen“ sei. Die Bezirksregierung schließt sich damit der Einschätzung im Landratsamt an.

Dennoch gibt man in den beiden Gemeinden nicht auf. Dazu schreibt Bürgermeister Hoffmann: „Im nächsten Schritt werden wir uns nun vom Rechtsanwalt beraten lassen, wie wir gegen die Verwehrung des Einvernehmens vorgehen können.“ Laut der Stellungnahme des Rechtsbeistands der Gemeinden hängt es auch von einer noch ausstehenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München ab, ob die Gemeinden mit dem Lärmaktionsplan ein wirksames Instrument in die Hand bekommen.

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