Süddeutsche Zeitung

Utting:Badevergnügen mit Einschränkungen

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Das Strandbad kann außerhalb der Betriebszeiten offen bleiben - doch der Sprungturm muss dann versperrt sein

Von Armin Greune

UttingDas kommunale Strandbad kann auch künftig über die Betriebszeiten hinaus und außerhalb der Saison für alle zugänglich bleiben, wenn der Sprungturm abgesichert wird. Das ist das zentrale Ergebnis des Gutachtens, das der Juraprofessor Werner Leitner für Utting angefertigt hat, um strafrechtliche Konsequenzen für die Gemeinde nach eventuellen Unfällen auszuschließen. In der jüngsten Sitzung beriet der Gemeinderat über die Maßnahmen, mit denen die "Garantenpflicht" der Kommune zu erfüllen ist - und die doch die größtmögliche Freiheit für die Nutzung des auch im Winter beliebten Treffpunkts am See bieten.

Dazu sollen auch die täglichen Öffnungszeiten während der Saison erweitert werden: Die Verwaltung will mit dem Strandbadpächter über die Konditionen verhandeln, unter denen der Badebetrieb künftig bis 21 Uhr laufen kann - bislang war das Bad lediglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Pächter Rupert Riedel, der seit 29 Jahren das Naturbad am Ammersee bewirtschaftet und dessen Vertrag gerade erst bis 2023 verlängert wurde, habe bereits sein prinzipielles Einverständnis zur Verlängerung der Öffnungszeiten erklärt, sagt Bürgermeister Josef Lutzenberger.

Im Winter könne der Zugang zu den drei Plattformen laut Gutachten unter normalen Bedingungen offen bleiben, nur bei Rutschgefahr soll auch der Aufstieg zum Turm versperrt werden. Außerhalb der Badesaison sei das Risiko gering, dass Personen sich nächtens in den See stürzen und dabei verletzen, deshalb dürfe der Sprungturm als Aussichtsplattform zugänglich bleiben, sofern die Lücken im Geländer zum Absprung wie bisher mit Verschalungen geschlossen werden. Doch im Sommer reiche dies vor und nach den beaufsichtigten Öffnungszeiten nicht aus; Leitner empfahl deshalb, nach Betriebsschluss den Zugang zum Turm zu versperren. Die Überprüfung der Frage, ob man sich auch in der Saison nächtens mit Barrieren vor den Absprüngen behelfen könne, hätte laut Lutzenberger das gesamte Gefüge von Leitners Gutachten in Frage gestellt und kostspielige Nachuntersuchungen erfordert. Ohnehin habe die Gemeinde für die Expertise bereits 19 500 Euro aufgewendet. Außerdem riet der Strafrechtsexperte der Gemeinde, mit einer saisonal angepassten Beschilderung auf die Regeln und Gefahren im Strandbad hinzuweisen.

Ursprünglich stand zu befürchten, dass die Gemeinde das Strandbad wegen der strafrechtlichen Haftung außerhalb der beaufsichtigten Öffnungszeiten völlig abriegeln muss. Wie zuvor bereits in Dießen hatten der Bundesfachverband Öffentliche Bäder und ein Experte der Versicherungskammer dringend angeraten, das Türchen zum Biergarten und Bad sicher zu verschließen und den Zutritt generell zu verbieten: Nur wenn unter normalen Umständen der Zugang zum See nicht möglich ist, sei davon auszugehen, dass weder Betreiber noch Gemeinde haften.

Damit wären künftig abendliches Public Viewing im Garten oder Sonnenbaden in der kühlen Jahreszeit auf den Planken vor den Umkleidekabinen ausgeschlossen. Für die Uttinger ginge damit ein wichtiges Stück Lebensqualität verloren, das Strandbad ist als Sozialisationsort tief in der Biografie vieler Bürger verankert.

In Dießen will der Gemeinderat am kommenden Montag über die Zukunft der kommunalen Strandbäder St. Alban und Riederau entscheiden. Hier zeichnet sich die Lösung ab, die Naturbäder zu frei zugänglichen Badestellen umzugestalten, selbst wenn damit alle bädertypischen Einrichtungen wie Rutschen, Schwimmplattformen und Inseln zurückgebaut werden müssten.

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Quelle:
SZ vom 22.03.2019
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