Utting am Ammersee:Ausrutscher mit fatalen Folgen

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Auf dem Steg des Badegeländes in Utting-Holzhausen am Ammersee hatte sich der Schwimmer Bernhard H. schwer verletzt.
Auf dem Steg des Badegeländes in Utting-Holzhausen am Ammersee hatte sich der Schwimmer Bernhard H. schwer verletzt. (Foto: Georgine Treybal)

Auf den Stufen des Badestegs in Holzhausen waren die rutschfesten Kunststoffmatten abmontiert. Der Schwimmer Bernhard H. brach sich seinen linken Oberarm und verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Von Christian Deussing, Utting

Bernhard H. hatte sich so auf das Schwimmen im Ammersee gefreut, als er den Steg im sogenannten „Polizeibad“ in Utting-Holzhausen am Ammersee betrat. Doch dann rutschte er auf den nassen und rutschigen Treppenstufen aus, die ins Wasser führen. Die rutschfesten Kunststoffmatten waren wegen einer Erneuerung des Stegs zuvor entfernt worden. Der Uttinger erlitt bei dem fatalen Ausrutscher am 5. Juli 2022 am linken Oberarm einen Knochenbruch unterhalb des Schultergelenks. Danach war er sieben Monate lang arbeitsunfähig, blieb wochenlang im Krankenhaus und in der Reha. „Mein Arm war nach dem Unfall zuerst komplett gelähmt“, berichtet der Badegast.

Der Freiberufler, der als Klinischer Monitor oft unterwegs sein muss, ist weiterhin nicht voll einsatzfähig. Er verklagte die Gemeinde Utting wegen „Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“: Der 59-jährige Mediziner forderte wegen des langen Verdienstausfalls im Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht in München nun 100 000 Euro Schadenersatz und mindestens 40 000 Euro an Schmerzensgeld. Seine Klage war in erster Instanz vom Landgericht Augsburg jedoch abgewiesen worden. Denn die Richter hatten geurteilt, dass die Gemeinde die Sicherheitspflicht nicht verletzt habe. Zudem liege dem Kläger ein „Mitverschulden zur Last“, das einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ausschließe.

Jetzt aber stellte das Oberlandesgericht (OLG) als übergeordnete Instanz fest, dass in dem Fall kein genereller Haftungsausschluss vorliege. Denn vor dem Unglück des Klägers sollen sich schon zwei ähnliche Ausrutscher auf den Stegstufen ereignet haben, worüber die Gemeinde offenbar auch durch zwei Anrufe informiert worden war. „Man hätte daher den Steg sperren oder ein Warnschild aufstellen müssen“, findet Bernhard H. Dann wäre nichts passiert. Die Gemeinde soll sich zwar nach den Hinweisen der anderen beiden Schwimmer darum bemüht haben, den Zimmerer zu erreichen, der die Matten seinerzeit entfernt hatte. Doch der Handwerker befand sich damals im Urlaub und war deshalb nicht verfügbar.

Auf einer Stufe des hölzernen Badestegs rutschte der Uttinger im Juli 2022 aus. Die Kunststoffmatten fehlten damals.
Auf einer Stufe des hölzernen Badestegs rutschte der Uttinger im Juli 2022 aus. Die Kunststoffmatten fehlten damals. (Foto: Georgine Treybal)

Die Gemeinde habe aber weder bei der Auftragsvergabe noch zu einem späteren Zeitpunkt die Anweisung erteilt, die Kunststoffmatten zu entfernen, erläutert ein Sprecher des Oberlandesgerichts. In der Neuauflage des Prozesses hatte das OLG den Parteien einen Vergleich mit der Zahlung von 50 000 Euro angeboten. „Diesen Betrag hätte ich akzeptiert“, sagt der Kläger, doch die Gemeinde habe dieses Angebot nicht angenommen. In dem Verfahren muss der Uttinger dem Oberlandesgericht nun bis Ende Februar weitere Unterlagen und Belege vorlegen. Auf Anfrage erklärte der Geschäftsleiter und Kämmerer der Gemeinde Utting, Matthias Graf, derweil lediglich: „Wir sagen nichts zu einem laufenden Verfahren.“

Im Zugangsbereich des öffentlichen Badegeländes in Utting befand sich schon damals ein Hinweisschild, dass das Betreten der Anlage „auf eigene Gefahr“ erfolge und für Unfälle nicht gehaftet werde. Doch in diesem Fall geht es um eine mögliche Fahrlässigkeit am Steg, die der Badegast nicht zu verantworten hätte.

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