Urteil:"Purer Wahnsinn"

Alter Teil der B2 bei Wieling; Alte B2 bei Wieling

Auf der Bundesstraße 2 in Richtung Starnberg hat der 51-jährige Angeklagte riskant und rücksichtslos überholt.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Pollinger wegen seines riskanten Fahrstils auf der B 2 zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Riskant und rücksichtslos hatte ein Autofahrer aus Polling auf der B 2 zwei Autos und einen Lieferwagen in Richtung Starnberg überholt. Die Fahrzeuge mussten nach rechts ausweichen, abgedrängt wurde auch ein Wagen auf der Gegenspur. Laut Strafbefehl hatte der Pkw-Fahrer kurz darauf an einer Ampel am südlichen Ortseingang von Starnberg den zuvor überholten Transportfahrer angefahren, der ihn wegen des Fahrstils zur Rede stellen wollte. Danach habe der Pollinger Unfallflucht begangen.

Der Vorfall spielte sich vormittags im vergangenen Oktober ab. Wegen "vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort" erhielt der Betriebswirt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 40 Euro, also 5200 Euro. Damit wäre der 51-Jährige vorbestraft gewesen. Doch der Mann ging gegen diese Entscheidung vor und konnte im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht mit nur 2800 Euro (40 Tagessätzen à 70 Euro) ein deutlich milderes Urteil erwirken. Zudem wurde das Fahrverbot um einige Monate auf ein halbes Jahr reduziert. Denn die Pkw-Attacke gegen den Fahrer des Kleintransporters stritt der Angeklagte vehement ab. Der Vorwurf konnte auch nicht nachgewiesen werden. Zudem war der geladene Kontrahent als Zeuge nicht zur Verhandlung erschienen. Womöglich, weil er mittlerweile selbst ins Visier der Justiz geraten ist, da er teilweise einhändig die waghalsige Fahrt des Angeklagten gefilmt und sich ebenso nicht an die Verkehrsregeln gehalten haben soll. Diese Sequenzen habe der Mann herausgeschnitten, sagte der Verteidiger, während das Video von den Überholmanövern seines Mandanten am Richtertisch gezeigt wurde.

"Mein falsches Verhalten räume ich ein", erklärte der Angeklagte. Er versuchte, seinen gefährlichen Fahrstil mit seinen massiven Eheproblemen zu rechtfertigen. Doch der 51-Jährige wehrte sich gegen die weiteren, erhobenen Vorwürfe der Anklage. So betonte er, dass sich der Lieferwagen-Fahrer in "Wildwest-Manier" an einer Starnberger Ampel auf der B 2 vor ihn gesetzt, angebrüllt und "sich wie von Sinnen auf seine Motorhaube geworfen" habe.

Weil niemand die Behauptungen des angeblichen Unfallopfers belegen konnte, ließen Gericht und Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte "Körperverletzung und Unfallflucht" fallen. Allerdings bezeichnete Richterin Christine Conrad das Verhalten als "puren Wahnsinn und abenteuerlich". Es hätte jemand bei dieser Fahrt schwer verletzt oder getötet werden können. Wenn man "so aufgewühlt" sei, sollte man sich nicht ans Steuer setzen, mahnte sie.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: