GerichtsurteilGoogle muss für Schaden durch Fake-Shop haften

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Das Amtsgericht Starnberg hat die Firma Google wegen der Anzeige eines Fake-Shops verurteilt.
Das Amtsgericht Starnberg hat die Firma Google wegen der Anzeige eines Fake-Shops verurteilt.
Martin Gerten

Das Amtsgericht Starnberg verurteilt den Internetkonzern, einem Kunden den Kaufpreis für einen Fahrradträger zu erstatten. Diesen hatte er über eine Anzeige auf der Suchmaschinen-Seite bestellt, aber nie erhalten.

Von Christian Deussing, Starnberg

SZ bei Google bevorzugen

Zuerst dachte der Mann, ein Schnäppchen zu machen, als er über Google einen günstigen Fahrradträger für sein Auto bestellte und dem Anbieter per Vorkasse 489,99 Euro überwies. Doch die Ware wurde nie geliefert, denn der Kunde war an einen Fake-Shop geraten. Er verklagte daraufhin die Google Ireland Limited auf Schadenersatz. Nun hat das Amtsgericht Starnberg den Internetkonzern dazu verurteilt, den Kaufpreis zu erstatten. Denn nach Ansicht des Gerichts hätte die Google-Anzeige nach konkreten Hinweisen auf diesen betrügerischen Online-Shop nicht weiterhin – und das sogar an hervorgehobener Stelle – ausgespielt werden dürfen.

Das Urteil sei rechtskräftig und wegweisend für Verbraucher und ehrliche Mitbewerber, die auf dieser Suchmaschinen-Plattform Anzeigen schalten, sagt Rechtsanwalt Sven Galla aus Passau, der den betrogenen Käufer in dem Prozess vertreten hat und sich mit ähnlichen Fällen befasst. Nach seinen Angaben handelt es sich bei diesem Urteil um die erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland – und möglicherweise weltweit –, mit der ein Suchmaschinenbetreiber für den Schaden eines Nutzers haftet, der auf ein beworbenes Fake-Shop-Angebot hereingefallen ist.

Das Gericht betont, dass der angebliche Fahrradhandel aus Stuttgart  „bereits vor dem Kauf durch Internet-Watchdogs als Fake-Shop eingestuft“ und dies der Beklagten gemeldet worden sei. Spätestens nach Eingang der Hinweise habe „Anlass zu einer vertieften Überprüfung“ bestanden. Dass diese unterblieben sei, begründe die Pflichtverletzung. Die Richterin attestierte dem Kläger, den Sachverhalt glaubhaft geschildert zu haben, und urteilte: „Ohne diese Werbeanzeige wäre der Kläger mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht auf den Fake-Shop aufmerksam geworden.“

Auf die Warnhinweise von Verbraucherschützern hat der Konzern laut Anwalt Galla nicht reagiert. Angesichts der nun weitreichenden Entscheidung will Google aber das Urteil prüfen lassen, heißt es.

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