Mit versteinerter Miene nimmt die Beschuldigte das Urteil und die knapp halbstündige Begründung zur Kenntnis. Alles, was der Vorsitzende Richter gesagt hat, hat die 55-jährige Mutter dreier erwachsener Kinder sicher nicht verstanden, das für sie Entscheidende aber schon: Sie bleibt zunächst im Pflegeheim Sankt Ursula in Geretsried, wo sie sich offenbar wohlfühlt.
An drei Verhandlungstagen hat die Strafkammer zahlreiche Zeugen vernommen, die am 4. Februar 2023 die Fahrt der Beschuldigten von Germering nach Geisenbrunn begleitet haben. Das sind vor allem Polizisten, die gegen acht Uhr morgens in die Holzbachstraße gerufen wurden. Als sie ihren Streifenwagen vor den VW Polo der Frau stellen wollen, fährt diese los. Auf die leuchtende Anzeige „Stop Polizei“ reagiert sie ebenso wenig wie auf Blaulicht, Martinshorn und Anhalte-Aufforderungen mit Lautsprecher.
Als sich ein ebenfalls alarmierter Notfallsanitäter vor ihren Wagen stellt, setzt sie zurück und fährt den hinter ihr stehenden Streifenwagen an. Dann legt sie den Vorwärtsgang ein und gibt Gas: Nur mit einem Sprung zur Seite kann sich der Sanitäter retten. Bei ihrer Fahrt verursacht die Frau weitere Kollisionen mit dem Streifen- und dem Rettungswagen, bis sie frontal in ein weiteres Polizeiauto fährt. Allein am Rettungswagen entsteht ein Schaden von knapp 12 000 Euro. Zwei Polizisten erleiden Schleudertraumata. Gegen ihre Festnahme wehrt sich die Frau, indem sie sich an ihr Lenkrad klammert.
Vor Gericht gibt die 55-Jährige an, sich nicht an den Vorfall erinnern zu können. Sie leidet an paranoider Schizophrenie. Zum Tatzeitpunkt habe sie sich in einem „hochdynamischen psychotischen Zustand“ befunden, attestierte ihr der psychiatrische Sachverständige. Ob sie deshalb schuldunfähig war, ist indes nicht so klar wie anfangs angenommen. Im Laufe des Prozesses hat sich nämlich ein Motiv für die Verfolgungsfahrt herauskristallisiert: Die Beschuldigte war offenbar vorher gegen ein parkendes Auto gefahren. Außerdem hat sie die sie verfolgenden Fahrzeuge mit gezielten Lenkbewegungen am Überholen gehindert.
Sollte sie die Psychopharmaka absetzen, wäre mit weiteren Straftaten zu rechnen
Das Gericht ist dennoch von ihrer Schuldunfähigkeit überzeugt: Sie habe zwar gewusst, was sie tat, das Unrecht ihres Handelns aber nicht einsehen können, erklärt der Vorsitzende Richter. Im Prozess stellt sich nämlich heraus, dass sie Stimmen gehört hat. Der psychiatrische Sachverständige spricht von einer „imperativen Stimme“, die sie angewiesen habe: „Fahr’ einfach weg, ist gefährlich für dich.“
Dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist, liegt auf der Hand. Die Beschuldigte hat sich bisher nicht vollständig mit ihrer Krankheit abgefunden. Sollte sie ihre Psychopharmaka absetzen, wäre mit weiteren Straftaten zu rechnen, so die Einschätzung. Eine andere Frage ist, ob die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wegen des Vorfalls war die vorläufige Unterbringung angeordnet, kurze Zeit später aber außer Vollzug gesetzt worden. Der Betreuer der Beschuldigten, ein Rechtsanwalt, hat nämlich parallel eine auf Suizidgefahr gestützte Einweisung seiner Klientin beantragt. Diesem Antrag hat das Wolfratshausener Amtsgericht stattgegeben. Seitdem ist die Frau in Geretsried untergebracht.
Der Vorteil für sie: Lockerungen sind früher möglich als bei strafrechtlicher Unterbringung. So durfte sie das Pflegeheim anfangs gar nicht verlassen, dann unter Aufsicht und mittlerweile auch allein. Dadurch, dass sie regelmäßig ihre Medikamente nehme, habe sich ihr Zustand stabilisiert, berichtet ihr Betreuer vor Gericht. Bei weiterer Stabilisierung werde er sich um einen Platz in einer therapeutischen Wohngruppe für sie bemühen. Eine zivilrechtliche Unterbringung rechtfertige eine Bewährungsaussetzung, erklärt der Richter.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden. Um zu überprüfen, ob die Beschuldigte ihre Medikamente zuverlässig einnimmt, hat das Gericht intensive Kontrollen während der Bewährungszeit von drei Jahren angeordnet. Sollte sie die Medikamente absetzen, muss sie mit einem Widerruf der Bewährung und unbefristeter Unterbringung rechnen. „Wir entscheiden in Ungewissheit“, fasst der Richter zusammen und fügt hinzu: Mehr als Risikominimierung sei in Sicherungsverfahren nicht möglich.

