Tutzing:Überstunden nur in Ausnahmefällen

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Bürgermeisterin erinnert an Arbeitszeiten des Winterdienstes

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Kaum liegt Schnee auf den Straßen, rufen Bürger im Tutzinger Rathaus an und beschweren sich, dass ihre Straße noch nicht geräumt sei. Diese Erfahrung machte Bürgermeisterin Marlene Greinwald (Freie Wähler) zumindest im vergangenen Winter. Diesmal will sie die Bürger gleich bei den ersten Flocken in puncto Winterdienst einnorden.

So sei die Gemeinde nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nur verpflichtet, "nach ihrer Leistungsfähigkeit" öffentliche Straßen zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen und Fußgängerüberwege bei Glätte zu streuen, "wenn das dringend erforderlich ist", wie Greinwald in einer Mitteilung am Dienstag im Umwelt- und Verkehrsausschuss verbreiten ließ. In Tutzing bemühe man sich, an allen öffentlichen Verkehrsflächen dem Winter Einhalt zu gebieten. Schließlich sind im Ort an den Hängen einige extreme Straßensteigungen. Bei starkem Schneefall gerieten aber auch die Bauhofmitarbeiter an ihre Grenzen und könnten nicht permanent Überstunden machen. Denn auch im Winterdienst sei man ans Arbeitszeitgesetz gebunden, verdeutlichte die Rathauschefin die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Daher könne es in Extremfällen dazu kommen, dass in kleineren Seitenstraßen nur ein eingeschränkter Winterdienst stattfinde. Und nächstes Jahr auf Privatstraßen vielleicht überhaupt keiner mehr. Das sei die Folge der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen, erklärte Greinwald. Dann könnten sich die Eigentümer überlegen, ob sie ihre Straße widmen lassen, also der Gemeinde übergeben - vorausgesetzt, der Gemeinderat billigt die Widmung.

Zudem verweist die Bürgermeisterin auf die Pflicht aller Anlieger, öffentliche Gehwege rechtzeitig zu räumen und zu sichern. Denn die Gehsteige fallen ausdrücklich nicht in den Winterdienst der Gemeinde. Die Flächen muss man werktags von sieben Uhr an von Schnee und Eis befreien oder streuen, an Sonn- und Feiertagen von acht Uhr an.

© SZ vom 29.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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