Tutzing:Staatsanwaltschaft weist Wanners Anzeigen ab

Die umfangreichen Strafanzeigen von Tutzings früherem Bürgermeister Stephan Wanner wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen Landrat Karl Roth, einen ehemaligen Juristen des Landratsamtes und Tutzinger Gemeinderäte sind von der Staatsanwaltschaft München II zurückgewiesen worden. Ihnen werde "keine Folge gegeben", so Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich auf SZ-Nachfrage. Dagegen hat Wanner wiederum bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Ihm geht es um Rehabilitierung in einem Fall, der sechs Jahr zurückliegt. Ausgiebig war gestritten worden, ob Wanner unrechtmäßig von einer Rechtsschutzversicherung der Gemeinde profitiert habe. Ursprünglich war es dabei um 3800 Euro gegangen. Auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes war eingeschaltet. Wanner rechtfertigt seine jetzigen Anzeigen damit, dass die gegen ihn gerichteten Straf- und Disziplinarverfahren etwa sechs Jahre gedauert und "sehr viel Energie, Zeit und Geld gekostet" hätten. An Verfahrenskosten seien ihm mehr als 22 000 Euro entstanden. Auch eine politische Bewertung schiebt der Ex-Rathauschef ein: "Die hier angezeigten Intrigen gegen mich und öffentlichen Demontagen führten nach meinem Verständnis zu meinem Wahldebakel von vor gut einem Jahr."

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