Tutzing:Rückschnitt bis an die Grenze

Stockdorf: radikaler Heckenschnitt

Dem Gautinger Beispiel folgt nun die Gemeinde Tutzing.

(Foto: Nila Thiel)

Die Gemeinde will bei allen Grundeigentümern rigoros gegen wuchernde Hecken vorgehen.

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Überhängende Büsche und Hecken zwingen Fußgänger entlang vieler Grundstücke in Tutzing, auf die Fahrbahn auszuweichen. Mit derartig gefährlichen Zumutungen auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es nicht weitergehen, sind sich Verwaltung und Umweltausschuss einig. Freiwillige Appelle fruchten nichts. Die Ausschussmitglieder beschlossen daher am Mittwoch einstimmig, dass die Verwaltung ab sofort rigoros Heckenrückschnitte bis an die Grundstücksgrenzen durchsetzen soll. Bei dem Streitthema forderten die zuständigen Rathausmitarbeiter Rückendeckung, da sie mit vehementen Protesten von Betroffenen rechnen wie in Gauting, wo derzeit Bürgermeisterin Brigitte Kössinger dem Wildwuchs den Kampf angesagt hat und sich mit aufgebrachten Bürgern auseinandersetzen muss.

Eigentümer insbesondere von Thujen- und Fichtenhecken befürchten, dass ihr Grün beim Rückschnitt "zerstört" werde, wie der Tutzinger Sachgebietsleiter Klaus Hirschvogel ausführte. "Wenn ich zehn Jahre meine Hecke nicht geschnitten habe, kann das braun und greislich ausschauen", brachte der ehemalige Förster Peter Stich (CSU) das Problem auf den Punkt. Gartenbesitzer pflanzen oft keine heimischen Gewächse wie Buchen, die wieder austreiben, und halten sie jahrelang nicht in Schach. Hecken würden häufig direkt an Zäune gesetzt, um den teuren Grund möglichst auszunutzen, beobachtet Martin Pulfer (ÖDP). Toni Aigner (Freie Wähler) bedauert gar die "verlorene Kultur des Heckenschneidens". An der Traubinger Straße bändige nur noch etwa jeder Zehnte regelmäßig seine Hecke. Als positives Beispiel nannte er die neue Tagespflege. Dort seien ein Holzzaun und eine Buchenhecke in idealem Abstand gesetzt worden. "Die sich dran halten sind die Dummen", sieht Stefanie von Winning (CSU) die Gleichbehandlung aller Bürger außer Kraft gesetzt.

Nun sollen nach und nach alle Betroffenen aufgefordert werden, entlang eines Gehweges eine lichte Höhe von 2,50 Meter und entlang einer Straße von 4,50 Meter zu gewährleisten und überhängende Äste und Zweige bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. "Dies kann auch zwangsweise durchgesetzt werden", heißt es im Beschluss. Verwaltungsmitarbeiter versicherten jedoch, dass "keiner jeden Tag durchs Dorf geht und misst, wo drei Zentimeter überstehen". Wie sich Art und Standort der Bepflanzung an Grundstücksgrenzen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen konkret verankern lassen, soll geprüft werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: