Tutzing:Rückfällig nach nur neun Tagen

Bäckermeister begeht in der Bewährung erneut Computerbetrug. Er bezahlt Sexchats mit Geld von fremden Konten

Von Christian Deussing, Tutzing

Der Bäckermeister war vor einem guten Jahr zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er in 38 Fällen über fremde Konten oder Fantasienamen kostenpflichtige Sexportale im Internet genutzt und ein Schaden von 2470 Euro angerichtet hatte. Damals zeigte sich der Mann im Prozess reumütig. Doch nur neun Tage nach dem Urteil beging der Tutzinger mit der kriminellen Masche die gleichen Taten und wurde deshalb inhaftiert. Wegen der weiteren vier Fällen des "Computerbetrugs" erhielt der 30-Jährige jetzt eine zusätzliche Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung. Er muss überdies 400 Euro an die Gefangenenfürsorge zahlen.

Zuvor hatte der geständige Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Starnberg in einer Erklärung um eine Geldstrafe statt längere Haft gefleht und betont, wie "dumm" er gehandelt habe. "Ich hatte ein großes Tief und war ausgebrannt", sagte der Angeklagte, der früher in Miesbach gearbeitet hatte. Er entschuldigte sich auch bei den geschädigten Personen. Dazu gehörte eine Kölnerin, die sich gewundert hatte, dass von ihrem Konto 50 Euro für Sexdienste im Chat abgebucht worden waren. Die Frau erstattete Strafanzeige und schon bald stießen die Ermittler auf den mutmaßlichen Wiederholungstäter.

Die Staatsanwältin konnte es kaum fassen, wie schnell der ledige Mann rückfällig geworden war und mit der gleichen Methode den Sexanbieter abzockte. Der Häftling begründete diesen rasanten Rückfall auch mit einem "inneren Drang". Allerdings hatte der Sachverständige im ersten Prozess kein Suchtverhalten feststellen können. Die Staatsanwältin konnte jetzt auch "keine positive Sozialprognose" beim Angeklagten erkennen und forderte weitere 18 Monate Freiheitsentzug. Der Verteidiger wies das als ungerechtfertigt zurück. Er betonte, dass sein Mandant bereits die Strafe verbüße und nun daraus lerne. Zudem habe er nach dem vierten Betrug am Sexdienst-Anbieter von selbst damit aufgehört, so der Anwalt.

Richterin Brigitte Braun hofft, dass dem Betreffenden im Gefängnis "einiges klar geworden" und die Bewährungsstrafe nun wirksam ist.

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