Seit dem 1. Januar müssen Bauanträge und Vorbescheide beim Landratsamt in Starnberg gestellt werden, und nicht wie bisher, bei den Gemeinden. Hintergrund dafür ist das zweite Modernisierungsgesetz, das an diesem Tag in Kraft getreten ist und die Zuständigkeiten der Bayerischen Bauordnung (BayBo) neu regelt. Bauwerber müssen daher ihre Anträge direkt bei der Kreisbehörde als unterste Bauaufsichtsbehörde einreichen. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die entsprechende Gemeinde, die Stadt Starnberg sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen, wie beispielsweise die Untere Naturschutzbehörde.
Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger. Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über einen Bauantrag warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor. „Die Zielrichtung des Gesetzgebers ist richtig, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dazu sollen die Änderungen der Bayerischen Bauordnung beitragen“, erklärt Landrat Stefan Frey zur Neuregelung.
Die neuen Regelungen sind auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter www.lk-starnberg.de/bauen nachzulesen. Die Gemeinde Tutzing weist darauf hin, dass sie bereits aufgefordert worden ist, eingereichte Bauanträge zurückzugeben. Das dürfte auch in den anderen Kommunen des Landkreises gelten.