Prozess nach sexuellem Missbrauch:Opfer lehnen Entschuldigung von Tutzinger Ex-Polizisten ab

Polizist wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

Seit dem 15. März 2019 befindet sich der suspendierte Hauptkommissar in Untersuchungshaft und hofft jetzt auf ein mildes Urteil.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Zum Prozessauftakt hatte der 60-Jährige die dutzendfachen Taten eingeräumt. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.

Aus dem Gericht von Christian Deussing, Tutzing/München

Der 60-jährige Mann steht auf und übergibt am Donnerstag, dem zweiten Prozesstag, der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein etliche Entschuldigungsbriefe, die an seine Opfer weitergeleitet werden sollen. Der angeklagte Polizist aus Tutzing hatte bereits zum Auftakt am Montag vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II gestanden, Schutzbefohlene sexuell missbraucht sowie kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen und in Chats versendet zu haben - um sexuelle Kontakte mit Minderjährigen anzubahnen. Seit dem 15. März 2019 befindet sich der suspendierte Hauptkommissar in Untersuchungshaft und hofft jetzt auf ein mildes Urteil.

Drei seiner Opfer soll er jeweils 3500 Euro an Schmerzensgeld bereits überwiesen haben. Über ihren Anwalt lehnen aber die Nebenkläger, die nicht in der Verhandlung aussagen müssen, die Entschuldigungen des Angeklagten ab, dessen "Taten unverzeihlich" seien. Eines der Opfer musste der Anklage zufolge schon mit elf Jahren die ersten sexuellen Übergriffe des Tutzingers erdulden und befürchtet, lebenslang darunter leiden zu müssen. Der Angeklagte war früher bei der örtlichen Jugendfeuerwehr, wo er sich an Kinder und Jugendlichen herangemacht haben soll. Es sei "verabscheuungswürdig, jämmerlich und pervers", was damals geschehen sei, verliest sein Anwalt eine der Stellungnahmen. Das Schmerzensgeld will das Opfer nicht annehmen. Ein anderes lässt mitteilen, dass es früher zur Polizei gegangen wäre, hätte man von dem Ausmaß der weiteren Taten gewusst.

Ein drittes Tutzinger Opfer klagt darüber, wie sein "Vertrauen schonungslos ausgenutzt" worden sei. Der damals noch Jugendliche hatte mit dem Angeklagten vor knapp neun Jahren Segeltörns auf dem Starnberger See unternommen, wo der Polizist laut Anklage zudringlich geworden sei und die Angst und mangelnde Fluchtchance ausgenutzt habe. Das räumte der Angeklagte ein, denn das Boot habe in der "Dämmerung etwa 300 bis 400 Meter vom Ufer entfernt geankert". Den selben Jugendlichen soll der Beamte auch auf einem Polizeiboot angefasst haben.

Befragt wird auch ein Fahnder des Landeskriminalamtes. Er bescheinigt dem Familienvater zwar, gewissermaßen an der Aufklärung der Fälle mitgewirkt zu haben, aber sie auch leicht bagatellisiert zu haben. Er habe Nähe hergestellt und sei ein "Ersatzvater" für manche Jugendliche gewesen. Der angeklagte Mann und langjährige Vorsitzende des Tutzinger Feuerwehrvereins hört dem Ermittler aufmerksam zu, schämt sich offenbar auch und vergräbt manchmal den Kopf in seinen Händen.

Besonders unangenehm wird es für ihn, als seine Chats mit einem 15-jährigen Schülerpraktikanten der Starnberger Polizei verlesen werden - der Dienststelle hatte der Beamte bis zur Verhaftung angehört. Über Whatsapp und Instagram versendete demnach der Angeklagte mindestens 40 pornografische Bilder und Videos aufs Handy des Jugendlichen, darunter auch den Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau und in Großaufnahme die Vagina. Zwei Videos hatte er laut Staatsanwaltschaft ohne Wissen seiner Frau in einer Internetplattform hochgeladen. Die Filme sind den Ermittlungen zufolge mehr als 8000 Mal angeklickt worden.

"Warum haben Sie Ihre Frau zum Objekt der Begierde und sie als Vorlage für sexuellen Fantasien von Jugendlichen gemacht?", fragt die Vorsitzende Richterin. Der Mann auf der Anklagebank überlegt kurz und erklärt: "Keine Ahnung, ich weiß nicht, warum." Danach betont er noch, eine "tolle Frau zu haben". Der 60-Jährige hat im Prozess bereits davon erzählt, dass sie ihn regelmäßig in der Untersuchungshaft besuche und ihm schreibe. Auch seine Töchter würden weiter zu ihm halten.

In einem Rechtsgespräch hatten sich die Strafkammer, Staatsanwalt und die Verteidiger schon darauf verständigt, bei einem umfassenden Geständnis das Strafmaß zwischen gut vier Jahren und fünf Jahren und drei Monate Haft festzulegen. Den Opfern wurden die Aussagen vor Gericht erspart, um dem Angeklagten nicht wieder begegnen zu müssen. Es wird zudem vereinbart, dass der Tutzinger künftig keinen Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern aufnehme dürfe. Der Ex-Hauptkommissar ist einverstanden und nickt mit dem Kopf.

Mit dem Urteil des Münchner Landgerichts wird bereits an diesem Freitag gerechnet.

Zur SZ-Startseite
Rassismus und Beleidigungen im Polizeialltag

SZ PlusPolizeigewalt in Deutschland
:"Nicht in den Bauch treten!"

Ein Polizist stößt einem Mann, der auf dem Boden liegt, sein Knie in den Oberkörper. Mehrere Kollegen halten den Mann fest. München im Juni 2020. Über Polizeigewalt in Deutschland - und was ein Zeuge erlebte, der den Vorfall filmte.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: