Weil sein Hund einen anderen auf der Terrasse eines Tutzinger Lokals vor zwei Jahren plötzlich angefallen haben soll und die Situation danach eskaliert war, musste sich ein 57-Jähriger vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Dabei warf ihm die Staatsanwältin vor, dass er der Halterin des anderen Hundes mit der rechten Faust, in der sich sein Handy befand, ins Gesicht geschlagen habe. Hierbei hatte die Tutzingerin einen Nasenbruch und eine blutige Wunde erlitten. Der Bernrieder wurde daher wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Die beiden Hunde seien aneinandergeraten, woraufhin die Frau nach seinem getreten habe, erzählte der Angeklagte. „Weil ich ihn vor einem zweiten Tritt schützen wollte, habe ich sie nur mit der flachen Hand ohne Handy weggeschubst“, behauptete der Mann im Prozess. Kurz danach habe ihn der Ehemann der Hundebesitzerin an der Jacke gepackt und gedroht, ihm „eine aufs Maul zu hauen“.
Die verletzte Frau erstattete nach dem Vorfall Strafanzeige bei der Polizei und trat in der Verhandlung als Nebenklägerin auf. Sie erinnerte sich daran, wie noch zwei Gäste auf der Caféterrasse sie vor dem „aggressiven Hund“ des Mannes gewarnt hätten. Als aber ihr Boxer-Retriever angegriffen worden sei, habe sie den Hund des Angeklagten mit der Sohle weggetreten. Danach habe der Mann ihr mit dem Handy auf die Nase geschlagen, sagte die 61 Jahre alte Tutzingerin, die damals von ihrer Tochter begleitet worden war.
Die 28-Jährige berichtete dem Gericht, dass der Hund des Lokalbesuchers zwar angeleint gewesen sei, sich aber losgerissen habe. Es sei alles sehr schnell gegangen, der Mann habe „mit voller Kanne ausgeholt“ und ihrer Mutter einen Faustschlag verpasst, erklärte die Tochter. Ein unbeteiligter Zeuge sprach von einem „Riesentumult“, und dass er das blutende Gesicht der Frau gesehen habe. In dem Verfahren sollen jetzt noch weitere Zeugen aussagen.