Tutzing:Kallerbach darf offen fließen
Soll der Kallerbach im Bereich der Ziegeleistraße offen fließen oder verrohrt bleiben? Diese Frage musste der Tutzinger Umweltausschuss entscheiden. Nach längerer Debatte beschlossen die Räte, bei der bereits avisierten Bachöffnung zu bleiben. Die war bereits vom Landratsamt genehmigt und für ein Bauvorhaben festgeschrieben worden. Allerdings berührt sie das benachbarte Grundstück der Bahn AG. Um die Bahn-Auflagen zu erfüllen, muss die Bachöffnung um zwei Meter verkürzt werden. Da der Bach in einem Graben liegt, wird man ihn auch offen kaum sehen können. Daher diskutierte man, ob die Lösung noch den erwünschten Erlebniswert bringe. Toni Aigner und Bernd Pfitzner erinnerten an den Beschluss, möglichst alle Verrohrungen im Ort zu öffnen.