Das Projekt „Hotel Seehof“ auf dem Filetgrundstück zwischen Schloss- und Marienstraße am Starnberger See in Tutzing beschäftigt die Gemeinde seit Jahrzehnten. Immer wieder wechselten die Eigentümer des 5300 Quadratmeter großen Areals und somit auch die potenziellen Investoren. Mit einem neuen Bebauungsplan hat die Kommune die brachliegende Fläche abermals als Sondergebiet „Fremdenverkehr“ ausgewiesen und damit insbesondere Hotels, Gastronomie, Einzelhandel und Wohnanlagen für Hotelmitarbeiter als zulässig erklärt.
Doch ein Anlieger-Ehepaar hat dagegen eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Es kritisiert, dass die geplante „massive Bebauung rücksichtslos“ sei und befürchtet auch, „unzumutbaren Lärm- und Geruchsbelästigungen“ ausgesetzt zu werden.
Nach einem Rundgang durch das zentrale örtliche Viertel am See kam es im Rathaus nun zur Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der über die Wirksamkeit des Bebauungsplans zu entscheiden hat. Dabei erklärte die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck, dass in dem Gebiet zwar ein großer Baukomplex vorgesehen sei, aber hierbei die Abstandsflächen eingehalten würden und die Gemeinde berechtigt städtebauliche Ziele in der Nähe des Dampferstegs verwirklichen wolle. Dabei geht es dem Plan zufolge auch um eine Sichtachse und eine neue Promenade hinunter zum Seeufer. Es gebe zudem am Starnberger See das Problem von zu wenigen Hotels. Das Potenzial dafür wäre also vorhanden, befand die Richterin.
Diese Einschätzung entsprach den Vorstellungen von Anwalt Volker Gronefeld, der die Gemeinde in dem Rechtsstreit vertritt. Er sieht das Viertel als Mischgebiet, in dem es für die Fremdenverkehrsgemeinde Tutzing gewollt sei, „gerade in Seenähe Hotels, Gastronomie und Außensitzflächen zu entwickeln“, sagte Gronefeld.
Dagegen verwies Anwalt Armin Brauns als Vertreter der klagenden Anlieger darauf, dass es sich seiner Ansicht nach im Umfeld des „Seehof“-Areals um ein allgemeines Wohngebiet handele. Obendrein sei die angrenzende Marienstraße zu eng und es seien keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Kritisch äußerte sich der Jurist über das vorgelegte Schallgutachten und bezweifelte dessen Eingabewerte nach Prognosen für den nächtlichen Lieferverkehr und Geräuschpegeln von Gästen in der Außengastronomie. Das monierte auch die Klägerin, die es als „total unrealistisch“ ansah, das Hotel– und Restaurantbetreiber den „Riesenlieferverkehr“ zeitlich steuern und draußen feiernde Gäste zur Ruhe anhalten könnten.

Dazu erklärte Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, dass zum Schutz der Nachbarn der Lieferverkehr nur über die Schlossstraße erfolgen dürfe. Trotzdem ist in dem Verfahren offen, ob die nachbarschaftlichen Belange genügend berücksichtigt worden sind. Es gehe aber nicht um das Bauprojekt als solches, sondern nur um dessen Dimension und Auswirkungen auf die Anwohner, wie Anwalt Brauns betonte.
Bürgermeister Ludwig Horn (CSU) äußerte sich in der Verhandlung nicht. Er hofft nun auf eine positive Entscheidung des Gerichts, um in der Planung fürs Hotel „Seehof“, das zwischen 139 und 159 Gästezimmer vorsieht, weiter voranzukommen. Das Urteil soll an diesem Freitag erfolgen.