Tutzing:"Ein Waterloo für die Seegemeinde"

Ex-Bürgermeister Wanner erhebt Vorwürfe gegen Gemeinde Tutzing

Nachdem die Gemeinde Tutzing im Gehwegstreit ihren Antrag auf Enteignung an der Oskar-Schüler-Straße beim Landratsamt zurückgezogen hat, legt der frühere Bürgermeister Stephan Wanner nach. Seiner Frau Beatrice Rösch-Wanner gehören die 65 Quadratmeter, um die jahrelang erbittert gestritten wurde. Wanner vertritt als Anwalt deren Interessen. In einer Pressemitteilung hob er am Dienstag hervor, dass unter anderen Feuerwehr und Landratsamt die Enteignungsvoraussetzungen abgelehnt hätten. Bereits am 5. Oktober 2017 sei der Gemeinde im Landratsamt erläutert worden, dass sie bei einer Enteignung etwa 120 000 Euro Entschädigung inklusive Zinsen bezahlen müsse.

Wanners Vorwurf: Die Gemeinde wolle jetzt den unrichtigen Eindruck erwecken, die Enteignungsvoraussetzungen hätten vorgelegen und man hätte lediglich von der Enteignung abgesehen, um den Entschädigungsbetrag nicht leisten zu müssen. Es habe aber keinerlei Aussichten auf Erfolg für die Gemeinde gegeben. Dennoch habe sie sich "über Jahrzehnte völlig uneinsichtig" gezeigt. Sie habe im Gegenteil die Eigentümerin durch ein Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren 2016 massiv unter Druck gesetzt. "Deshalb wurde der bisherige Gehweg im September 2016 gesperrt", begründet Wanner seine drastische Maßnahme. Sein Fazit: "Ein Waterloo für die Seegemeinde." Wie teuer Tutzing der lange Rechtsstreit gekommen ist, will das Rathaus in den nächsten Tagen zusammenrechnen. Klar ist, dass die Gemeinde die Kosten für das gescheiterte Enteignungsverfahren tragen muss.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: