Nach Angriff am Bahnhof Tutzing:Anderthalb Jahre Haft für Attacke auf Lokführerin

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Die Tat ereignete sich vergangenes Jahr im Oktober am Bahnhof in Tutzing. (Foto: Georgine Treybal)

Ein 52-jähriger Obdachloser bespuckt die Frau und schlägt sie nieder. Das Landgericht München II verurteilte den psychisch kranken Mann nun zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Von Andreas Salch, Tutzing

Ein Obdachloser, der einer Lokführerin bei einer Auseinandersetzung auf dem Bahnsteig in Tutzing einen schweren Faustschlag versetzt hat, ist vor dem Landgericht München II unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter der 4. Strafkammer die Unterbringung des ehemaligen Kfz-Mechanikers in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Die Frau erlitt durch den Schlag mehrfache Frakturen im Gesicht sowie einen Kiefergelenkbruch. Seit der Tat im Oktober vergangenen Jahres ist sie traumatisiert und kann nicht mehr als Lokführerin arbeiten.

Der Angeklagte war am späten Vormittag des 18. Oktober 2023 in Weilheim in einen Zug Richtung München gestiegen, ohne ein Ticket gelöst zu haben. Als er von einer Zugbegleiterin kontrolliert wurde, reagierte er aggressiv und behauptete, er sei ein Polizist in Zivil.

Nachdem der Zug in den Bahnhof Tutzing eingefahren war, eskalierte die Situation. Der 52-Jährige stieg aus. Als er am Führerstand der Lok vorbeilief, wurde er von der Lokführerin, die von ihrer Kollegin von dem Vorfall bei der Kontrolle erfahren hatte, angesprochen. Daraufhin bespuckte er die Frau durch das geöffnete Fenster ihres Führerstands. Da sie sich dies nicht bieten lassen wollte, stieg sie aus, um den Angeklagten zur Rede zustellen. Dieser schlug der 54-Jährigen daraufhin ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht, sodass sie zu Boden ging.

Zum Zeitpunkt der Tat litt der ehemalige Kfz-Mechaniker unter psychischen Problemen. Laut dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen waren diese allerdings nicht so stark ausgeprägt, dass die Schuldfähigkeit des Mannes gänzlich aufgehoben gewesen sei. Da nach Einschätzung des Gerichts von dem 52-Jährigen nach wie vor ein gewisses „Gefährdungspotenzial“ ausgeht, ordnete es dessen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Das Urteil des Landgerichts ist bereits rechtskräftig.

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