SZ-Adventskalender:Die Zahl der Bedürftigen steigt

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3400 Menschen im Landkreis sind auf Sozialleistungen angewiesen. Viele trifft die Not im Alter, und die Rente allein reicht kaum zum Leben

Von Carolin Fries, Starnberg

Das Ziel ist bei allen das Gleiche: Im Alter will man über die Runden kommen, ohne schuften zu müssen. Viele Menschen im Landkreis Starnberg erreichen dieses Ziel, doch längst nicht alle. Krankheit und Schicksalsschläge durchkreuzen ihre Pläne - oder einfach nur der Umstand, dass das geringe Einkommen keine Rücklagen ermöglicht hat und die Rente gering ist.

Die Zahl der Menschen in Starnberg, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen, steigt. 2015 waren es 649 Personen, 2016 bereits 657 und 2017 insgesamt 680. Bei vielen Senioren reicht die Rente oft kaum zum Leben, weil es etwa Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit gab, das Einkommen immer sehr gering war oder teilweise nur auf Minijob-Basis gearbeitet wurde; insbesondere Frauen sind häufig hiervon betroffen. Auch die Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel zu gering, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.

"Es ist ein langsamer Anstieg, aber wir rechnen damit, dass die Zahl weiter steigen wird", sagt Friedrich Büttner, Leiter des Sozialamts im Starnberger Landratsamt. Insgesamt gibt es etwa 3400 Sozialleistungsempfänger im Landkreis, knapp 600 mehr als im Jahr zuvor. "Die Steigerung der Fälle ist darauf zurückzuführen, dass im Bereich des Arbeitslosengeldes II eine große Zahl an anerkannten Asylbewerbern hinzugekommen ist", erklärt Büttner. Diese Personen haben zuvor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die größte Säule der Sozialleistungen ist weiterhin das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Im Landkreis beziehen es insgesamt etwa 2700 Menschen. An zweiter Stelle steht die Grundsicherung für Menschen im Rentenalter. Dieser liegt ein klares Rechenmodell zugrunde, welches zunächst den Bedarf ermittelt. Der Regelbedarf liegt bei aktuell 416 Euro für eine alleinstehende Person und wird zum 1. Januar 2019 auf 424 Euro steigen. Hinzu kommen Kosten für die Unterkunft und möglicherweise Mehrbedarfe, etwa weil kostenaufwendigere Ernährung erforderlich ist oder Kinder alleine groß gezogen werden. Gedeckt werden muss der Bedarf vorrangig von den Rentenbezügen der Betroffenen - den Rest deckt das Sozialamt mit der Grundsicherung ab.

Große Sprünge lassen sich damit jedoch keinesfalls machen, Rücklagen nur mühsam und langfristig anhäufen - wenn überhaupt. Oft reicht es nicht einmal für neue Kleidung oder ein kleines Geschenk für die Enkel. Sind Kühlschrank oder die Waschmaschine defekt, muss die Neuanschaffung ebenfalls aus dem Regelsatz getragen werden.

© SZ vom 08.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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