Veranstaltungen im FünfseenlandFreispruch für den Summermarkt

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Jung und Alt kommen zu dem Markt mit Musik in Utting. Veranstalter Martin Gruber steht manchmal selbst auf der Bühne.
Jung und Alt kommen zu dem Markt mit Musik in Utting. Veranstalter Martin Gruber steht manchmal selbst auf der Bühne. (Foto: Armin Greune)

Ein Uttinger prozessiert gegen die Veranstaltung im Juni, doch das Verwaltungsgericht in München weist seine Klage ab. Gemeinde und Veranstalter begrüßen das Urteil.

Von Michael Berzl, Utting

Marktbuden mit Essen und Getränken, buntes Treiben in idyllischer Lage am Ammersee und dazu Live-Musik: Das gibt es auch dieses Jahr am letzten Juni-Wochenende. Selbstverständlich ist das nicht, seit ein Anwohner des Summerparks in Utting gegen die Veranstaltung vorgeht. Sein Versuch, den Markt juristisch zu verhindern, ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München jedoch gescheitert. „Die Klage wurde abgewiesen“, sagte am Freitag Gerichtssprecher Joel Hollaender.

Die grundlegende Konzeption und Organisation bleiben damit unverändert bestehen, erklärt Rathaus-Geschäftsführer Matthias Graf. Allerdings gibt es Auflagen, die zu beachten sind, darunter zeitliche Beschränkungen für die Konzerte unter freiem Himmel. Wie im vergangenen Jahr endet der Marktbetrieb am Freitag und am Samstag um 22 Uhr; das Gelände muss um 23 Uhr geräumt sein. Am Sonntag ist bereits um 20 Uhr Schluss und bis 21 Uhr müssen die letzten Besucher gehen. Bis vor zwei Jahren ging der Markt länger in den Abend. Zudem sind Schallpegelmessungen und die Dokumentation der Ergebnisse vorgeschrieben. In einem Lageplan ist festgeschrieben, wo die Bühne steht; Lautsprecher müssen von der Wohnbebauung weg gerichtet sein.

Veranstalter Martin Gruber hat allen Grund zu jubeln. „Ein sehr großer Stein fällt uns vom Herzen,“ erklärt er in einem Facebook-Post. Die Entscheidung des Gerichts zeige, dass ein „Einzelinteresse“ nicht selbstverständlich gegen das Gemeinwohl siege. In diesem Tenor hatte sich in der zweistündigen Verhandlung am vergangenen Dienstag auch der Vorsitzende Richter Peter Gänslmayer geäußert. So machte er einmal deutlich, dass die Einflussmöglichkeiten eines Anwohners in vielerlei Hinsicht an seiner Grundstücksgrenze enden. Über das Veranstaltungsgelände sagte er: „Der Park gehört der Gemeinde, nicht dem Anwohner.“ Auf Nachfragen der Rechtsanwälte von Martin Gruber und der Gemeinde Utting sagte Gänslmayer noch vor der Beratung der fünfköpfigen Kammer hinter verschlossenen Türen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Entscheidung ergeht, dass keine Buden aufgestellt werden.“ Zu der Gerichtsverhandlung waren auch einige Uttinger als Zuschauer gekommen.

Martin Gruber (Mitte) ist nicht nur Veranstalter des Summermarkts, sondern seit diesem Jahr auch Pächter im Uttinger Strandbad, hier mit Bürgermeister Florian Hoffmann (links) und Rathaus-Geschäftsführer Matthias Graf.
Martin Gruber (Mitte) ist nicht nur Veranstalter des Summermarkts, sondern seit diesem Jahr auch Pächter im Uttinger Strandbad, hier mit Bürgermeister Florian Hoffmann (links) und Rathaus-Geschäftsführer Matthias Graf. (Foto: Nila Thiel)

Auch im Rathaus ist man zufrieden mit dem Ausgang des Rechtsstreits. Das Urteil gebe der Gemeinde Rechtssicherheit und bestätigt „unseren eingeschlagenen Weg“, erklärt Bürgermeister Florian Hoffmann, der mit seinem Geschäftsleiter Matthias Graf zu der Verhandlung gekommen war. „Wir sehen das Urteil als klares Signal, dass unsere sorgfältige Planung und der intensive sowie kooperative Dialog mit dem Veranstalter der richtige Ansatz war“, heißt es in seiner Stellungnahme.

Der Kläger war nicht zu dem Gerichtstermin gekommen, sondern wurde vertreten durch zwei Anwälte der Münchner Kanzlei Noerr. Außerdem hat er eine auf Rechtsstreitigkeiten spezialisierte Kommunikationsagentur engagiert. Gründer Armin Sieber fungiert nun als Sprecher des Klägers, der nicht namentlich genannt werden will. Besonders die Musik ist es offenbar, die den Uttinger stört, der zwar nicht direkt am Summerpark wohnt, aber in der Nähe. Im Ort hat sich der Mann offenbar unbeliebt gemacht. „Unser Mandant wird angepöbelt, eine Mülltonne ging schon in Rauch auf“, sagte Peter Bachmann, einer seiner Anwälte. Die Auseinandersetzungen um den Summermarkt und in dem Zusammenhang auch um die Aufführungen auf der Seebühne vor Utting dauern schon Jahre an. Der Versuch, sich in einer Gesprächsrunde zu einigen, sei gescheitert, hieß es der Gerichtsverhandlung.

„Alle haben gewonnen", sagt der Sprecher des Klägers

Der Kläger sehe sich „erheblichen und unzumutbaren Lärmbelästigungen“ ausgesetzt, erklärte sein Sprecher. „Wir haben nichts gegen den Summermarkt und die Seebühne an sich, da sie kulturell und wirtschaftlich wertvoll für die Gemeinde sind“, sagte Sieber vor dem Gerichtstermin. „Es geht den Betroffenen darum, dass die Veranstaltungen so organisiert werden, dass die Lärmbelästigungen für die Anwohner erträglich sind."

Trotz der Abweisung der Klage in allen Punkten spricht Sieber von einem Erfolg und erklärt auf einer eigens eingerichteten Webseite: „Alle haben gewonnen.“ Er glaubt: „Mit der Klage wurde erreicht, was vorher unmöglich schien: Lärmschutz steht jetzt ganz oben auf der Agenda der Gemeinde.“ Man werde nun die Begründung des Urteils abwarten und „genau beobachten, ob die Gemeinde den selbst gesetzten Rahmen auch wirklich einhält“.

Ein paar Wochen nach dem Summermarkt findet Ende Juli und Anfang August in Utting auch die Seebühne wieder statt. Die Gemeinde hat ihr grundsätzliches Einvernehmen bereits erklärt. Details wie Schlusszeiten für die Aufführungen werden noch in einem Bescheid geregelt. Dabei könnte für die Gemeinde das Summermarkt-Urteil durchaus hilfreich sein, weil nun feststeht, welche Rahmenbedingungen auch vor einem Verwaltungsgericht Bestand haben. Gespielt wird die Shakespeare-Komödie „Was ihr wollt“. Der Kartenvorverkauf beginnt am 1. Juli.

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