Süddeutsche Zeitung

Streit ums Stromnetz:Regionalwerk verliert vor Gericht

Das Bayernwerk wehrt sich vor Gericht erfolgreich gegen eine Netzübernahme durch den kleinen Energieversorger im Würmtal.

Michael Berzl

Das wird teuer: Vor dem Landgericht in München hat das Regionalwerk Würmtal im Rechtsstreit gegen das Bayernwerk eine klare Niederlage kassiert. Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil sind Verträge zwischen dem kleinen Energieversorger und den Würmtal-Gemeinden Gauting, Krailling und Planegg ungültig. Damit fehlt eine wichtige Grundlage für die eigentlich angestrebte Übernahme des Leitungsnetzes. Die Kosten bewegen sich nach Angaben eines Prozessbeteiligten schon in der ersten Instanz in einer Größenordnung von einer halben Million Euro. Und die Chancen für eine Berufung sehen nicht gut aus.

In den Verträgen, die Petra Wittmann, Vorsitzende Richterin der 37. Zivilkammer, nun für nichtig erklärt hat, geht es um die Vergabe der Stromkonzession an das Regionalwerk. Das Unternehmen in kommunaler Hand mit Sitz in Gauting, an dem auch die Münchner Stadtwerke beteiligt sind, sollte damit das Recht bekommen, öffentlichen Grund und Boden für Leitungen zu benutzen. Doch das Bayernwerk, das noch unter dem früheren Namen Eon bekannt ist, verteidigt dieses Recht und damit auch sein Leitungsnetz mit Erfolg. Ein Anspruch auf Übereignung der Stromverteilungsanlagen bestehe nicht, heißt es in dem Urteil. Darin wurde erstmals öffentlich eine genaue Zahl genannt, die den Wert der Leitungen und Anlagen beziffert, um die gerade so heftig gerungen wird. Richterin Wittmann bezifferte den Streitwert auf gut 16 Millionen Euro. Nach diesem Betrag berechnen sich die Gerichts- und Anwaltskosten.

Dass der Prozess für das Regionalwerk ungünstig ausgehen könnte, hatte sich schon in der mündlichen Verhandlung im Oktober angedeutet. Darauf ließen jedenfalls kritische Nachfragen zu Vertragsdetails und Nebenleistungen schließen. Geklagt hatte das Bayernwerk, das sich auf juristischem Weg dagegen wehrt, seine Infrastruktur verkaufen zu müssen. Der Konzern steht auf dem Standpunkt, dass es bei der Konzessionsvergabe keinen offenen und echten Wettbewerb gegeben habe.

Beim Prozessauftakt waren die Gegner noch mit großem Aufgebot erschienen, Vertreter der Geschäftsführungen und mehrere Rechtsanwälte auf beiden Seiten verfolgten die Verhandlung. Zur gestrigen Urteilsverkündung waren außer Pressevertretern nur noch Regionalwerks-Geschäftsführer Peter Drausnigg und der Gautinger Rathaus-Geschäftsleiter Joachim Graf gekommen. Was sie dann zu hören bekamen, mussten sie erst einmal verdauen. Auf diese vorweihnachtliche Bescherung hätten sie bestimmt gern verzichtet.

Ursprünglich wollte sich das Gericht mit seiner Entscheidung bis Januar Zeit lassen. Doch nun ist es viel schneller gegangen. Ein Grund ist wohl, dass inzwischen liegen in ganz ähnlich gelagerten Verfahren auch Entscheidungen in höheren Instanzen vorliegen. So hat die Energieversorgung Olching im September vor dem Oberlandesgericht ebenfalls eine Niederlage gegen das Bayernwerk erlitten; das OLG hat damit ein Urteil des Landgerichts vom Vorjahr bestätigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat außerdem am gestrigen Mittwoch ein Urteil veröffentlicht, in dem es auch um die Vergabe von Stromkonzessionen und um Fehler im Vertragswerk geht: Die Stadt Heiligenhafen in Schleswig-Holstein wollte per Klage die Herausgabe des Stromnetzes erzwingen und ist ebenfalls gescheitert. "Gemeinden müssen den Konzessionär für ihr Stromnetz in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren auswählen", lautet der erste Satz in der Mitteilung des BGH. Und das ist nach Überzeugung der Gerichte immer wieder nicht gewährleistet. Und immer wieder berät dabei die auf Energierecht spezialisierte Kanzlei Becker-Büttner-Held (BBH) die Gemeinden. Auch in Gauting haben die BBH-Anwälte von Anfang an die Gründung des Regionalwerks und das nun gescheiterte Ausschreibungsverfahren begleitet.

Für die Zukunft des Regionalwerks ist die BGH-Entscheidung von großer Bedeutung. Sowohl BBH-Anwalt Matthias Albrecht, der die Gemeinden im Würmtal berät, als auch Wolfgang Straub, der auf der Gegenseite das Bayernwerk vertritt, sind extra nach Karlsruhe gefahren, um sich die Grundsatzentscheidung zum Thema Rekommunalisierung selbst anzuhören. So schmerzlich die Niederlage in München für die Würmtaler ist, so sehr sei zu begrüßen, dass nun aus Karlsruhe klare Vorgaben kommen, da sind sich Albrecht und Gautings Bürgermeisterin Brigitte Servatius einig. "Wir müssen uns jetzt erst einmal zusammensetzen und überlegen, wie wir weitermachen", sagte die Rathauschefin. Ihre Kolleginnen in Planegg und Krailling waren am Mittwoch nicht zu erreichen.

Die Stromkunden des Regionalwerks dürfen aber unbesorgt sein. Das juristische Gezerre um das Leitungsnetz hat keine Auswirkung auf ihre Lieferverträge.

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Quelle:
SZ vom 19.12.2013
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