Starnberg/München - Der Verzehr von Wildfleisch und Pilzen aus heimischen Wäldern bleibt ein zweifelhaftes Vergnügen. 25 Jahre nach dem Kernreaktorunfall von Tschernobyl gelten insbesondere Wildschweine teilweise als hochbelastet: Lediglich zehn Prozent der 2009/10 in Bayern erlegten Schweine wurden getestet, davon lag ein Viertel über dem gesetzlichen Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm, in einigen Landkreisen sogar deutlich mehr. Knapp 38000 der bayerischen Wildschweine wurden gar nicht getestet. Dies ergab eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ans Bayerische Umweltministerium.

Für den Landkreis Starnberg wurden folgende Ergebnisse festgestellt: Im Jahr 2009/10 - die Jagdsaison gilt vom 1. April bis 31. März - wurden fünf Radiocäsium-Untersuchungen bei Wildtieren vorgenommen, vier Proben Schwarzwild und eine Probe Rehwild. "Einzelmessergebnisse liegen aus den Stichprobenkontrollen der Lebensmittelüberwachung vor, nicht aus den Eigenkontrolluntersuchungen der Jägerschaft", heißt es dazu im Bericht. Im Klartext: Kein einziger Messwert kommt von der Jägerschaft. Für Starnberg ergab sich aufgrund der Messungen mit 672 Bq/kg eine leichte Überschreitung des Grenzwerts bei Schwarzwild. Landesweit wurden die höchsten Strahlenwerte im Landkreis Cham mit 4900 Becquerel/Kilogramm festgestellt vor Nürnberg (1500 Bq/kg), Regensburg (1380), Kehlheim (1330) und Weißenburg (1110). Starnberg liegt auf Rang 7.
Bei Rehwild wurde keine Überschreitung gemessen. Rotwild kommt im Fünfseenland nicht vor, in anderen Landkreisen ergab sich aber keine Überschreitungen des Grenzwertes. Die Messungen bei Pilzen ergaben für den Landkreis Starnberg keine Überschreitung des Grenzwertes. Gleichwohl gelten insbesondere Maronenröhrlinge als belastet. Ausgegangen wird davon, dass Pilze nur in geringen Mengen verzehrt werden. Im Zweifel können sich Pilzsammler im Hinblick auf Radioaktivitätsmessungen an ihre jeweilige Kreisbehörde wenden.
Die Gautinger Grünen-Landtagsabgeordnete Anne Franke weist darauf hin, dass Jäger die Wildschweine vor einem Verkauf nicht testen lassen müssen. Es bestehe lediglich eine Sorgfaltspflicht, dass Fleisch über dem Grenzwert nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Eine gesetzliche Pflicht zur Messung besteht jedoch nicht.