Starnberg/Gauting:Arbeitserlaubnis bleibt der Knackpunkt

Starnberg ,Asyl Helferkreis Lenkungsgruppe

Jürgen Schade war lange Mitglied der SPD bevor er zu den Grünen wechselte. Er war Gautinger Gemeinderat und Landtagsabgeordneter. Heute ist er Ortschef der Grünen.

(Foto: Georgine Treybal)

Helferkreise sehen Jobs für Flüchtlinge beim Jour fixe im Landratsamt nächste Woche als vordringliches Thema an

Von Sabine Bader, Starnberg/Gauting

"Man lässt uns zappeln und am ausgestreckten Arm verhungern", sagt Professor Jürgen Schade. Der Ortsvorsitzende der Grünen und frühere Gautinger Gemeinderat spricht über die Ausländerbehörde im Landratsamt. Denn er hat mit dem Amt schon zahlreiche schlechte Erfahrungen gemacht, wenn es darum ging, Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge zu bekommen. Denn nur mit einer Arbeitserlaubnis der Behörde können die jungen Leute die Ausbildungsplätze, für die sie bereits Zusagen haben, auch annehmen. Dass das Landratsamt neuerdings eine weniger restriktive Haltung einnimmt, was ein Mitarbeiter der Flüchtlings- und Integrationsberatung "Hilfe von Mensch zu Mensch" berichtet hat, konnte Schade bisher nicht feststellen.

Schade nimmt in der Flüchtlingshilfe eine Art Doppelrolle ein: Er ist zum einen ein Helfer unter Helfern, zum anderen hat er als Anwalt auch die Möglichkeit, juristisch Beistand zu leisten - sowohl Flüchtlingen, als auch anderen Helfern. Der 75-Jährige hat sich dafür sogar von der Anwaltskammer erneut eine Rechtsanwaltszulassung geben lassen. Er macht das ehrenamtlich, wie andere Helfer auch. Geld verlangt er für seine juristische Beratungen nicht. "Meine Motivation ist die eines Helfers."

Man muss wirklich fast Jurist sein, um zu verstehen, was die Behörde von denjenigen verlangt, die einen Ausbildungsplatz antreten wollen. Wer arbeiten will, der muss ausreichende Deutschkenntnisse haben, darf nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein und muss seine Identität nachweisen können. Letzteres bereitet etlichen Geflohenen Probleme, denn sie müssen sich neue Pässe oder zumindest einen Passersatz beschaffen. Im Fall von afghanischen Flüchtlingen ist das eine beglaubigte Tazkira - das ist ein Mittelding zwischen Geburtsurkunde und Personalausweis. Diese Tazkira muss ein Hologramm aufweisen und wenn möglich noch ein Passfoto. Mit diesem Dokument lässt sich dann ein Pass beantragen. So wollen es die Bestimmungen, sagt Bettina Richter, Leiterin des Ausländeramts. "Wir fordern nichts Unmögliches", findet sie.

Jürgen Schade ist da anderer Ansicht. Er und andere Helfer haben mit dem Landratsamt gegenteilige Erfahrungen gemacht. Trotz beglaubigter Tazkira mit Hologramm und Foto habe die Ausländeramtschefin "1000 Ausreden gefunden", warum dies trotzdem nicht für eine Arbeitserlaubnis ausreiche. Schade: "Wir haben brandheiße Fälle, wo es nicht funktioniert." Sollte das von jetzt an anderes werden, würde ihn das natürlich freuen. Auch Neven Klepo von "Hilfe von Mensch zu Mensch", freut sich, dass kürzlich zwei afghanische Flüchtlinge ihre Arbeitsgenehmigungen gerade noch rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr erhielten. Klepo sieht darin ein Zeichen, dass die Behörde ihre bislang auch von ihm als restriktiv kritisierte Haltung geändert hat.

"Wir erleben es anders", sagt hingegen Schade. Er und seine Mitstreiter hätten bereits drei Jours fixes mit Landrat Karl Roth und seiner Behördenleiterin Richter gehabt, "und sind nicht weitergekommen", sagt er. "Es gibt immer wieder Dinge, die wir im Jour fixe ausmachen und die das Landratsamt dann nicht einhält."

Beim nächsten Jour fixe am 20. September werde das Thema Arbeitserlaubnis auf jeden Fall ganz oben auf der Tagesordnung stehen, kündigt der Jurist an. In einem aktuellen Fall hat Schade der Behörde eine Brücke gebaut: Damit ein Flüchtling seine Lehrstelle noch rechtzeitig antreten könne, schlug der vor, die Arbeitserlaubnis befristet bis zum Jahresende zu erteilen. Könne der Asylbewerber bis dahin den Identitätsnachweis nicht erbringen, könne die Behörde ihre Bewilligung ja wiederufen. Ob Richter auf diesen Vorschlag eingehen wird, ist offen.

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