Ruderunfall auf dem Starnberger See:"Leos Tod war kein Schicksal"

Starnberg, Magda-Lia Bloos

Magda-Lia Bloos trauert um ihren Sohn, der beim Rudern im Starnberger See ertrunken ist.

(Foto: Georgine Treybal)

Seit sechs Jahren fordert Magda-Lia Bloos, dass die Justiz den Unfall ihres Sohnes in einem Prozess gegen zwei Übungsleiter aufarbeitet. Nun hat sie es geschafft.

Von Christian Deussing

Darauf hat die Mutter fast sechs Jahre verzweifelt gewartet: Der Tod ihres 13-jährigen Sohnes Leo soll endlich in einem Prozess aufgearbeitet werden. Der Bub war am 19. April 2015 ohne Rettungsweste und Handy bei einem Rudertraining auf dem Starnberger See bei böigem Wind in seinem Einer abgetrieben und im acht Grad kalten Wasser ertrunken. Sie sei über diese Entscheidung des Landgerichts München II erleichtert, sagt Magda-Lia Bloos, die ihr einziges Kind bei dem Unglück verloren hat. Nach wie vor geht es der 51-jährigen Münchnerin "nicht um Sühne, sondern um Aufklärung und generelle Prävention, damit sich so etwas wegen gravierender Regelverstöße nie wiederholt".

Die Dolmetscherin ist mit ihrem Ehemann Nebenklägerin in dem Strafverfahren gegen zwei damalige, heute 54 und 71 Jahre alte Betreuer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mangelnde Aufsichtspflicht und "fahrlässige Tötung durch Unterlassen" vor. Eine Amtsrichterin hatte jedoch das Verfahren gegen Geldauflagen von 50 000 und 12 000 Euro gegen die Übungsleiter des Münchener Ruder-Clubs (MRC) vor einem Jahr eingestellt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft München II erfolgreich Beschwerde ein. Denn eine wirksame Zustimmung zur Einstellung sei nicht erfolgt, erläutert ein Justizsprecher.

Eben darauf pocht auch die Staatsanwältin Karin Jung, die mit dem Ruderunfall seit Jahren befasst ist. Sie hatte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt. Denn dieses war davon ausgegangen, dass beide Betreuer keine derart schwere Schuld treffe, dass diese einer Einstellung des Verfahrens entgegenstehe. Der Prozess solle jetzt so schnell wie möglich stattfinden, daher habe sie das Amtsgericht um eine eilige Terminierung gebeten, sagte die Staatsanwältin der SZ. Eine Frist gebe es dafür aber nicht.

In der Verhandlung sollen auch Trainingskameraden als Zeugen aussagen

Eine Stellungnahme des Gerichts war am Montag nicht zu erhalten - es wurde lediglich bestätigt, dass die Akten zu dem Ruderunglück vor Kurzem bei der zuständigen Richterin wieder eingetroffen seien. Dem Vernehmen nach sollen gegen die Vorsitzende im Zuge des Verfahrens auch zwei Befangenheitsanträge gestellt worden sein, die aber als unbegründet abgelehnt wurden.

Zur Hauptverhandlung werden voraussichtlich etwa 20 Schüler als Zeugen geladen, die an jenem 19. April 2015 an dem Rudertraining auf dem See teilgenommen hatten. Nach SZ-Informationen müsste wohl auch eine Starnbergerin in dem Prozess aussagen: Sie soll an dem späten Nachmittag von einem Hügel aus offenbar den 13-jährigen Leo vor dem Westufer im Wasser gesehen, ihn aber für einen Surfer gehalten haben, der wieder auf sein Brett steigen wollte. Zudem soll ein Jugendlicher den Ruderanfänger südlich des Undosa-Lokals vor dem Starnberger Ufer bemerkt haben. Erst sechs Tage später war der Münchner Gymnasiast 1350 Meter vom Ruderclub entfernt im Starnberger See entdeckt und aus 35 Metern Tiefe geborgen worden.

Es sei unwürdig, so lange Zeit für einen Strafprozess kämpfen zu müssen, nachdem bereits im November 2015 die Anklage vor dem Landgericht München II erhoben wurde, sagt Leos Mutter. Wegen Überlastung der Strafkammer war der Fall erst nach drei Jahren ans Amtsgericht Starnberg weitergeleitet worden, das dann vier Monate später das Strafverfahren gegen die Geldauflagen eingestellt hat. Diese akzeptierten die beschuldigten Übungsleiter - ein Professor und ein Privatdozent, die als erfahrene Rudertrainer gelten.

Die Eltern des ertrunkenen Buben waren nach der Einstellung des Strafverfahrens fassungslos. Deren Anwältin Annette von Stetten sprach seinerzeit von einem "falschen Signal und einer nicht sachgerechten Entscheidung" des Gerichts. Sie forderte weiterhin einen Prozess, bei dem die Schuldfrage angesichts des "vermeidbaren Unglücks" zu klären sei.

Auch die Trainer leiden unter dem langwierigen Verfahren

Ihm sei die schlimme Lage der Eltern bewusst, betont Rechtsanwalt Michael Reinhart, der den 54-jährigen Ruderbetreuer vertritt. Aber dieses Unglück und das langwierige Verfahren seien auch für die Trainer der Schülergruppe eine große Belastung, versichert der Verteidiger. Es sei zudem ein komplexes Verfahren und sehr selten, dass ein Amtsgericht mit einer Staatsanwaltschaft so lange Zeit um eine Einstellung oder Zustimmung stritten. "Mir gefällt die Entscheidung nicht", betont Reinhart, damit müsse man aber jetzt leben.

Dagegen haben die Eltern von Leo, der voriges Jahr sein Abitur am Münchner Wilhelmsgymnasium gemacht hätte, wenigstens ein Ziel erreicht - dass diese Tragödie und der Verlust ihres Sohnes in einer öffentlichen Verhandlung wohl mit einem Urteil aufgearbeitet wird. Und Magda-Lia Bloos ist überzeugt: "Leos Tod war kein Schicksal und auch nicht sein Verschulden."

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