Starnberg:Prozess um Ruderunglück wackelt

Suche nach vermißtem Ruderer; Suche nach vermißtem Ruderer

Sechs Tage lang haben Polizeiboote und Einsatzkräfte den Starnberger See nach dem jungen MRC-Ruderer abgesucht.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)
  • Der Prozess um den Tod eines 13-jährigen Ruderschülers des Münchner Wilhelmsgymnasium droht zu platzen.
  • Der Junge war am 19. April 2015 im Starnberger See ertrunken, nachdem er alleine in einem Boot bei starkem Wind ins Wasser gefallen war.
  • Die beiden Übungsleiter waren zwar bereits vor knapp vier Jahren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden, nun könnte das Verfahren aber gegen eine Geldauflage eingestellt werden.

Von Christian Deussing

Die beiden Übungsleiter des 13-jährigen Schülers, der am 19. April 2015 beim Rudern auf dem Starnberger See ums Leben gekommen ist, müssen sich womöglich nicht vor Gericht verantworten. Das Ruderunglück soll nicht mehr in einem öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht aufgearbeitet werden - trotz einer 18-seitigen Anklage, die die Staatsanwaltschaft bereits im November 2015 vor dem Landgericht München II gegen die beiden Übungsleiter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben hat. Den Trainern wird vorgeworfen, dass das Unglück vermeidbar gewesen wäre, wenn sie ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen und nicht gegen Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Ruderverbandes verstoßen hätten. Doch nun prüft das Amtsgericht Starnberg, dem das Verfahren erst vor zehn Monaten vom Landgericht übertragen worden war, nach SZ-Informationen den Fall ohne Prozess abzuschließen.

Es gebe verschiedene Überlegungen, wie es in diesem Verfahren weitergehen könne, sagte Franz von Hunoltstein, Sprecher des Starnberger Amtsgerichts, am Freitag auf SZ-Anfrage. Dass hierbei auch geprüft werde, das Verfahren gegen Geldauflagen einzustellen, könne er nicht dementieren. Eine weitere Stellungnahme wollte von Hunoltstein aber derzeit zu dem Fall nicht abgeben.

Dass das Unglück nun auf diese Weise fast viereinhalb Jahren ohne weitere juristische Aufarbeitung still zu den Akten gelegt werden könnte, hält die Münchner Anwältin Annette von Stetten für ein "fatales Signal und einen Justizskandal". Sie vertritt die Eltern, deren Sohn im eiskalten Wasser bei der Trainingseinheit im Starnberger See ertrunken war, als Nebenklägerin.

Nach Ansicht der Juristin sei das Verfahren über Jahre hinweg "unnötig verschleppt" worden. Sie finde es zudem "unfassbar", dass jetzt die zuständige Amtsrichterin überlege, gegen Geldauflagen von 50 000 Euro und 12 000 Euro das Verfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses nach Paragraf 153a einzustellen. Denn es sei anhand der Ermittlungen und von zwei Gutachten aus von Stettens Sicht eindeutig erwiesen, dass damals die beiden Übungsleiter auf dem Starnberger See grob fahrlässig gehandelt hätten. Es gehe um "nicht unerhebliche Straftaten und den Tod eines Kindes und nicht um einen Ladendiebstahls", betont von Stetten und verlangt daher eine konsequente Strafverfolgung, zu der die Justiz und der Staat verpflichtet seien.

Neben einem gerichtlichen Gutachten gibt es eine weitere, noch umfassendere Untersuchung zum Unglück vom 19. April 2015, bei dem der 13-jährige Schüler aus München im acht Grad kalten Wasser ertrunken war. Verfasst hat das 116-seitige Gutachten, das der SZ vorliegt, Bernd Fleischmann im Auftrag der Nebenkläger. Er war Mitglied der Ruder-Nationalmannschaft und besitzt eine Trainerlizenz als Ausbilder. Er verweist in seiner Expertise darauf, dass die beiden Übungsleiter nicht nur gegen die Sicherheitsvorschriften des Deuschen Ruderverbandes, sondern auch gegen den Trainingsleitfaden des Münchener Ruder-Clubs verstoßen hätten.

Der 13-jährige Schüler sei als Anfänger als einziger von 20 Kindern und Jugendlichen in ein Einer-Rennboot gesetzt worden und sollte allein ohne Aufsicht etwa hundert Meter vor dem Clubgelände seine Kreise ziehen. Zudem sei das zugewiesene Boot für den 13-Jährigen ungeeignet gewesen, sagt Fleischmann. Überdies sei die MRC-Regel missachtet worden, selbständiges Training von Minderjährigen in Kleinbooten in der Zeit zwischen April und Juni nicht zu erlauben.

An diesem 19. April 2015 sei es ohnehin bei den Wellen und dem starkem Nordostwind nicht ratsam gewesen, mit den Jugendlichen aufs Wasser zu gehen, erläutert der Gutachter. Es wäre ein Trockentraining auf dem Clubareal sinnvoll gewesen, statt sich "leichtsinnig und ignorant über klare Anweisungen des Vereins und Vorgabe des Ruderverbandes hinwegzusetzen", sagt Fleischmann. Dazu gehöre auch, beim Jugendtraining nur in der Gruppe und in Sichtweite unter Aufsicht von Trainern zu rudern, erklärt er. Es sei erforderlich, dass sich die angeklagten Übungsleiter der strafrechtlichen Verantwortung stellen. "Denn so ein Unglück darf nie wieder passieren." Die Angeklagten waren am Freitag nicht zu erreichen.

Den Ermittlungen zufolge war der Schüler bei starkem Wind abgetrieben worden, während sich die restliche Rudergruppe außer Sichtweite in ihren Mannschaftsbooten in Richtung Berg entfernte. Erst nach dem Training wurde laut Kripo bemerkt, dass der 13-jährige Gymnasiast verschwunden war. Er war nur leicht bekleidet, hatte kein Handy dabei und trug keine Schwimmweste. Der Schüler war offenbar im Kampf gegen Wellen und Böen ins kalte Wasser gefallen und hatte keine Chance mehr, das Ufer zu erreichen. Der Junge wurde erst sechs Tage später aus 35 Meter Tiefe und 425 Meter vom Starnberger Ufer entfernt aus dem See geborgen.

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