Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Kritik an gesperrten Stegen

Ein Starnberger Rechtsanwalt fordert das Landratsamt zur Öffnung der Erholungsflächen auf und droht mit einer Klage.

Von Astrid Becker und Christian Deussing

Schon bald könnten viele Geschäfte im Landkreis Starnberg wieder öffnen. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Fünfseenland seit mehr als einer Woche unter 50: Grundvoraussetzung für die Lockerungen, auf die sich Bund und Länder verständigt haben. Dennoch: Ein Plazet für die seit Monaten im Lockdown befindlichen Händler, am Montag wieder aufzusperren zu dürfen, will das Landratsamt noch nicht geben: "Wir können nur mutmaßen, dass es voraussichtlich so sein wird", sagt Landratssprecherin Barbara Beck auf Anfrage. Eine rechtsverbindliche Auskunft dazu könne man vermutlich erst am Sonntag geben: "Dafür benötigen wir den Text der im Kabinettsbericht angekündigten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung." Dieser liege bislang aber noch nicht vor.

Unklar ist daher auch, wie mit den Stegen am Starnberger See und Ammersee verfahren wird. Diese waren vor Kurzem gesperrt worden, was nicht bei jedem gut ankam. Zum Beispiel nicht bei einer Bürgerin, die über ihren Rechtsanwalt Hans-Peter Tauche mit einem Schreiben an den Starnberger Landrat Stefan Frey (CSU) gegen die Verriegelungen energisch protestiert. Es scheine "hier jedes Maß und Ziel verloren gegangen zu sein", moniert der Anwalt in seinem Brief. Er will wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die komplette Sperrung der Stege veranlasst worden sei, die bei den derzeitigen Inzidenzwerten im Landkreis "unverhältnismäßig und unakzeptabel" sei. Es stehe nicht in der Befugnis des Landratsamtes, aus "eigenem Ermessen, weitergehende, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit massiv betreffende Maßnahmen in der Öffentlichkeit anzuordnen", betont Tauche. Er befasse sich als Fachanwalt für Medizinrecht intensiv mit Covid-19. Es sei ihm keine einzige seriöse, nach wissenschaftlichen Standards freigegebene und gegengeprüfte Studie bekannt, die relevantes Ansteckungsrisiko im Freien nachweise - insbesondere auf einem über dem Wasser liegenden Steg, bei dem es meist einen Luftzug gebe, schreibt der Jurist. Zwar könne es immer Einzelfälle geben, aber das gelte überall im öffentlichen Raum. Tauche: "Genauso könnte man dann den Kirchplatz sperren, und die Fußgängerzone München müsste längst dauerhaft geschlossen sein."

Er schlägt daher mildere und abgestufte Eingriffe vor - etwa auf den Stegen Masken zu tragen oder diese nur an bestimmten Tagen zu sperren. Dem Staat stehe es aber nicht zu, "derart massiv in das Grundrecht der Freiheit der Person einzugreifen", was in diesem Fall auch ohne jeden Sinn sei. Denn dann setzten sich die Leute eben nebeneinander ans Ufer oder auf entsprechende Bänke, schreibt der Starnberger Anwalt, der die Öffnung der Stege fordert und darüber hinaus mit gerichtlichen Schritten droht.

Das Landratsamt weist die Kritik zurück, weil es keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Bewegungsfreiheit sehe. Die Menschen könnten sich im ganzen Landkreis und entlang der Stege frei bewegen - sie dürften eben nur nicht auf die Stege, heißt es in einer Stellungnahme. Man müsse gemeinsam dafür sorgen, sich vor Ansteckungen zu schützen, so Landrat Frey. Er habe zudem den Eindruck, dass die allermeisten Menschen die Stegsperrung verstünden und dafür Verständnis hätten.

Die Entscheidung, die Stege abzuriegeln, war der Stellungnahme seiner Behörde zufolge in enger Abstimmung mit dem Katastrophenschutz getroffen worden. Dessen Aufgabe sei es auch, konkrete Gefahrenherde auszumachen und der Verbreitung des Virus durch frühzeitige Maßnahmen entgegenzusteuern. Eine dieser Gefahren war wohl im starken Ausflugsverkehr ausgemacht worden: An den vergangenen schönen Wochenenden seien die Seen so frequentiert gewesen, wie es sonst nur in Sommermonaten der Fall sei, so hatte Freys Behörde nach der Sperrung ihre Anordnung begründet. Die Stege seien so schmal, dass es nicht möglich sei, genügend Abstand zu halten, wenn Menschen dort aneinander vorbei gingen. Der Corona-Gipfel habe aber gezeigt, dass eine niedrige Inzidenz eine wesentliche Voraussetzung für Lockerungen und Öffnungsperspektiven sei: "Das dürfen wir nicht mit einem sorglosen Freizeitverhalten gefährden." Ob der schriftliche Schlagabtausch in Sachen Stege nach den jüngsten Entscheidungen von Bund und Ländern nun zu den Akten gelegt werden kann, bleibt abzuwarten.

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SZ vom 06.03.2021 / Abec/Deu
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