Vor Gericht:Millionenstreit am Starnberger See

Leoni Assenbucherstr.20, Grundstück.

Dieses Ufergrundstück will der Freistaat als öffentliche Fläche erwerben.

(Foto: Georgine Treybal)

Die Erben eines exklusives Seegrundstücks in Berg klagen gegen den Freistaat Bayern. Der macht sein Vorkaufsrecht geltend - will aber nur den halben Preis zahlen.

Von Christian Deussing

Es geht um eine Menge Geld beim Tauziehen um ein exklusives Grundstück in Leoni am Starnberger See. Die Eigentümer und der Freistaat Bayern liegen schon seit Monaten im Streit, denn die Regierung will über ihr Vorkaufsrecht die aus ihrer Sicht "freie Naturfläche" für 5,3 Millionen Euro erwerben, um das knapp 1500 Quadratmeter große Areal für Badegäste und Erholungssuchende öffentlich zugänglich zu machen. Diesen Bescheid der Schlösser- und Seenverwaltung vom 19. Dezember 2017 empfinden aber die Eigentümer als Affront. Denn die Erbengemeinschaft aus Berg hatte das Grundstück inklusive Baurecht über ein Bieterverfahren bereits für zwölf Millionen Euro im Oktober 2017 verkauft. Die Eigentümer wehren sich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München gegen den geplanten Zugriff des Freistaats.

Die Kläger kündigten am Mittwoch im Prozess an, notfalls ihr Seegrundstück selbst zu bebauen, und es zum angemessenen Preis zu verkaufen. Somit würde der Freistaat keine Chance mehr haben, die Fläche mit dem 35 Meter langen Uferstreifen zu erwerben. Es sei denn, er geht doch noch auf die Eigentümer zu. So schlug die Vorsitzende Richterin Martina Scherl dem Freistaat vor, intern ein erhöhtes Kaufangebot zu prüfen. Denn die jeweiligen Gutachten zum Verkehrswert des Areals klaffen weit auseinander: Der Freistaat beruft sich auf 5,3 Millionen Euro, die ein Sachverständiger errechnet hat. Ralf Weigel, der Gutachter der Kläger, betont dagegen, dass dieses Grundstück etwa 10,5 Millionen Euro wert sei.

Das Gericht bohrte nach und wollte in der Verhandlung vom Sachverständigen Weigel wissen, wie er auf diesen fast doppelt so hohen Kaufwert komme. Der Experte erläuterte, dass sich diese 10,5 Millionen Euro über Bodenrichtwerte, Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke in der Seeregion, Marktfaktoren und die zuletzt exorbitanten Preissteigerungen errechnen lasse. Dabei sei die Ostseite des Starnberger Sees prinzipiell teurer als die Westseite, ergänzt der Sachverständige. Das Gericht versucht nun, eine Lösung zu finden, die für beide Partien akzeptabel sein könnte. So soll jetzt ein dritter Gutachter den Wert des umstrittenen Grundstücks in Leoni ermitteln.

Die Richterin ließ zudem durchblicken, dass sie das Areal trotz benachbarter Bebauung als Naturfläche ansehe. Dem widersprach jedoch der Rechtsanwalt der Erbengemeinschaft, Herbert Kaltenegger, vehement. Denn das Areal mit privatem Badesteg und kleinem Wochenendhäuschen sei eingezäunt, und es bestehe "kein Betretungsrecht". Die Fläche sei in dem Wohngebiet als eine "typische Baulücke" anzusehen - was eben die Schlösser- und Seenverwaltung noch anders beurteilt.

Für Anwalt Kaltenegger ist deren Bescheid über das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ohnehin in diesem Fall rechtswidrig und damit unwirksam. Denn das betreffende Schreiben im Dezember 2017 sei nicht fristgerecht zugestellt worden - und dies auch nur dem Testamentsvollstrecker und nicht den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zugegangen. Doch das weist der Vertreter der Regierung von Oberbayern zurück, zumal ein zweiter Bescheid erlassen wurde - und der Testamentsvollstrecker auch zu den Erben zählt.

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