Freizeitdruck auf den Seen:Verkehrsministerium prüft Führerscheinpflicht für Motorboote

Freizeitdruck auf den Seen: Nach dem vermissten Münchner wurde tagelang intensiv Ausschau gehalten. Am Ende fand ihn ein eigens angeheuerter Spezialist.

Nach dem vermissten Münchner wurde tagelang intensiv Ausschau gehalten. Am Ende fand ihn ein eigens angeheuerter Spezialist.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Hintergrund ist der tödliche Unfall auf dem Starnberger See diesen Sommer, bei dem ein Motorbootfahrer einen 32-jährigen Schwimmer aus München überfuhr.

Nach dem tödlichen Motorbootunfall im Starnberger See Anfang August prüft das bayerische Verkehrsministerium eine Führerscheinpflicht für Motorboote auf den bayerischen Seen. Das teilte ein Sprecher auf SZ-Anfrage mit. Zur Debatte steht eine Novellierung der Bayerischen Schifffahrtsordnung im kommenden Jahr.

Im Sommer war ein 32-jähriger Münchner bei einer Seeüberquerung von einem Motorbootfahrer übersehen worden. Es dauerte drei Tage, seinen leblosen Körper im See zu orten. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1977 und wurde zuletzt 2005 angepasst. Eine Führerscheinpflicht sieht sie nur für Fahrgastschiffe, Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb vor.

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