Der Prozess um das Ruderunglück, bei dem vor sechs Jahren ein Schüler ums Leben gekommen ist, wird wohl in zweiter Instanz vor dem Landgericht München II verhandelt. Denn einer der Betreuer, die wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden waren, hat gegen den Schuldspruch des Starnberger Amtsgerichts Berufung eingelegt. Der 72-Jährige hatte bereits 10 000 Euro gezahlt, das Verfahren war jedoch nicht eingestellt worden. Auch die Staatsanwaltschaft sei in Berufung gegangen, die sich aber nur auf das Strafmaß für die Angeklagten beziehe, teilte das Amtsgericht mit.
Starnberg:Zweite Runde im Prozess um Ruderunglück
© SZ vom 21.07.2021 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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