Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Zu viel gezahlt

Stadt bleibt bei Gebühren für Straßenentwässerung jährlich auf 150 000 Euro sitzen

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Stadt Starnberg hat über Jahre hinweg für die Entwässerung der Bundesstraße 2 und der Staatsstraßen, die durch die Kreisstadt führen, zuviel bezahlt. Allein für die Jahre 2016 bis 2019 ermittelte die Stadtverwaltung ein durchschnittliches jährliches Defizit von rund 150 000 Euro - in Summe also rund 600 000 Euro. Der Fehlbetrag wurde zu Jahresbeginn entdeckt, als der Abwasserverband Starnberger See eine detaillierte Abrechnungsgrundlage mit Flächenberechnung des Einzugsgebiets vorlegte.

Mit Abgabe der Ortskanäle an den Abwasserverband Starnberger See im Jahr 2014 hat die Stadt Starnberg das Eigentum und die Hoheit an der Straßenentwässerung abgegeben und entrichtet seither für Verwaltung, Instandsetzungen und Sanierungen Entwässerungsgebühren an den Abwasserverband.

Mit Vorlage der ersten Abrechnung teilte die Stadtverwaltung dem Abwasserverband jedoch mit, dass die Gebührenzahlungen nur unter Widerruf erfolgt und eine entsprechende Berechnungsgrundlage vorzulegen ist. Das überraschende Ergebnis: Schon seit Jahren bezahlt die Stadt Starnberg für einige Staatsstraßen Entwässerungsgebühren an den Abwasserverband, für die sie vom Freistaat jedoch keinen Ausgleich erhielt.

Das Defizit basiert auf einer Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Starnberg, die für den Bereich der Bundesstraße B2 im Jahr 1962, für die Staatsstraßen 1964 abgeschlossen worden war. Demnach tritt die Stadt für Unterhalt und Instandsetzungen in vereinbarten Abschnitten als Straßenbaulastträger ein. Der Freistaat Bayern entrichtet hierfür eine jährliche Pauschale, die nach Einheitspreis pro Kilometer ermittelt und ausbezahlt wird. Die Regelung betrifft neben der Bundesstraße 2 die Staatsstraßen Possenhofener/Gautinger Straße (St 2063), sowie - bis zur Abstufung am Jahresende 2018 - auch die Andechser Straße in Söcking (St 2070) sowie die Hanfelder Straße (St 2069).

Durch die Abstufung zur Ortsstraße haben die beiden ehemaligen Staatsstraßen zwischen dem Kreisverkehr zur Starnberger Westumfahrung und B2-Einmündung sowie zwischen der Waldkreuzung und der B2 ihre Qualifizierung verloren und fallen automatisch aus der abgeschlossenen Vereinbarung.

Bei der Prüfung stellte sich nun heraus, dass die Stadt zwar Entwässerungsgebühren für Berger Straße und Würmstraße (St 2070) sowie Buchhof- und Olympiastraße (St 2065) bezahlt, dafür vom Freistaat jedoch gar keine Vergütungspauschale erhält. Diese Abschnitte sind nicht Bestandteil der Vereinbarung. Für den allgemeinen Unterhalt und die Instandsetzung kommt hier das Land Bayern auf - vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim. Die Entwässerungskosten wurden daher anhand der Abrechnungen und Berechnungsgrundlage des Abwasserverbandes flächentechnisch neu ermittelt und ins Verhältnis der Gesamtfläche gesetzt.

Die Stadt will nun die Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarungen neu regeln. Dazu müssen die bisherigen Verträge für die B2 zum 31. Dezember 2020, für die Staatsstraßen zum Jahresende 2021 gekündigt werden; die jeweiligen Vereinbarungen gelten danach noch ein Jahr lang. Die Verwaltung soll derweil mit dem Staatlichen Bauamt einen hundertprozentigen Defizitausgleich anstelle der Pauschale aushandeln.

Ein Defizitausgleich für die Vorjahre ist in den bisherigen Vereinbarungen jedoch nicht vorgesehen. Die bisher vorliegenden Abrechnungen des Abwasserverbandes für die Straßenentwässerung werden dagegen um den Kostenanteil für qualifizierte Straßen ohne rechtliche Grundlage gekürzt - allerdings nur für die Jahre 2016 bis 2018.

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SZ vom 02.12.2020
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