"Am Wiesengrund":Starnberg unterläuft folgenschwere Panne beim Einheimischenmodell

Lesezeit: 2 min

Weil die Stadt einen Bewerber falsch bewertet, muss fast die Hälfte der Grundstücke neu verlost werden. Bereits zum Zug gekommene Bauherren könnten leer ausgehen.

Von Peter Haacke, Starnberg

Das Starnberger Einheimischenmodell "Am Wiesengrund" steht unter keinem guten Stern. Schon zweimal - einmal nichtöffentlich, einmal öffentlich - gab es ein Losverfahren zur Vergabe von insgesamt 51 Grundstücken zum Bau eines Reihenhauses. Anfang August wurden die glücklichen Bewerber über den Zuschlag informiert. Doch drei Monate später muss fast die Hälfte der potenziellen Häuslebauer ums Eigenheim bangen: Einer der Bewerber wurde im Verfahren von der Stadtverwaltung zu niedrig bewertet und somit vom Losverfahren ausgeschlossen, teilt die Stadtverwaltung den Betroffenen mit. "Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Starnberg, die Platzzifferzuteilungen 29 bis 68 zurückzunehmen, um diese im Wege der Auslosung neu zu vergeben." Die Stadtverwaltung bestätigt den Fehler.

Etwa 320 Familien bewarben sich für die 51 Grundstücke, die weniger als die Hälfte des Marktpreises kosten sollen. Sie wurden nach Kriterien wie Wohndauer in Starnberg, Zahl der Kinder und ehrenamtliches Engagement bewertet. 28 Bewerber erhielten mehr als 75 Punkte und damit den Zuschlag. Weil auf die übrigen 23 Parzellen zunächst 39 Haushalte mit genau 75 Punkten kamen, musste gelost werden.

Nun stellt sich jedoch heraus, dass tatsächlich 40 Bewerber auf 75 Punkte kommen, weil der Stadt nach eigenen Angaben eine falsche Bewertung unterlaufen war. Die Punkte für eine Schwangerschaft seien zunächst zwar korrekt vergeben worden, teilt die Verwaltung mit, bei Geburt des Kindes seien diese aber versehentlich nicht übertragen worden. Darum landete der Bewerber mit 65 Punkten nur auf Rang 99, was dieser beanstandete.

Immobilien
:In Starnberg können selbst Manager sich nur noch ein Reihenhäuschen leisten

Und der Garten ist so groß wie ein Handtuch, sagt der Chef des Gutachterausschusses im Landkreis. Die Preise erreichen selbst hier neue Rekorde.

Von David Costanzo

Das sei dem Ferienausschuss des Stadtrats Mitte August mitgeteilt worden, der eine neue Auslosung beschlossen habe. Da aber nach Darstellung einer Sprecherin der Stadt bereits die Zusagen versandt waren, habe der Nachzügler nur eine Chance auf einen Ersatzplatz gehabt, falls ein Bewerber abspringt. Tatsächlich erhielt er Rang 58. Der Anwalt der Familie forderte daraufhin die komplette Neuauslosung unter allen 40 Bewerbern mit gleicher Punktzahl. Die Stadtverwaltung willigte ein. Das von einer Mitarbeiterin des Stadtbauamtes unterzeichnete Schreiben vom 30. Oktober war in der vergangenen Woche allen 39 Betroffenen zugestellt worden. Die Verwaltung teilt mit: "Wir entschuldigen uns für unser Versehen."

Das Vergabeverfahren für die Baugrundstücke "Am Wiesengrund" steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Das städtische Vorzeigeprojekt für Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen, das von Bürgermeisterin Eva John schon seit 2015 intensiv beworben wird, musste schon mehrfach nachjustiert werden. Abgesehen von der als unzureichend geltenden Verkehrsanbindung und den bislang fehlenden Planungen für den Geschosswohnungsbau wurden wiederholt Zweifel am anonymisierten Bewerberverfahren laut.

Die von der Stadtverwaltung selbst entwickelten Richtlinien mussten mehrfach an EU-Vorgaben angepasst werden. Drei Monate nach Ende der Bewerbungsfrist mussten Interessenten kurzfristig ihren Immobilien- und Grundstücksbesitz außerhalb Starnbergs darlegen - die Frage war schlicht vergessen worden. Nachdem der Stadtrat bereits im Juni in nichtöffentlicher Sitzung die anonymen Bauherren aus dem Lostopf gezogen hatte, wurde das Ganze Ende Juli aus unbekannten Gründen wiederholt - diesmal öffentlich. Im September hatten Feuerwehrleute beklagt, dass kein einziger der etwa zehn Bewerber aus ihrer Mitte zum Zug gekommen sei.

Welche rechtlichen und finanziellen Folgen das nun angekündigte dritte Losverfahren für die Stadt haben könnte, ist derzeit nicht absehbar. Im Kern dürfte es dabei um die Frage gehen, wie verbindlich die bisherige Zusage der Stadt war. Heikel könnte die Angelegenheit werden, wenn Bewerber, die nun leer ausgehen, auf Basis einer Zusage bereits finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen sind oder ihr bisheriges Domizil verkauft haben.

Doch auch andere könnten versuchen, ihre Ansprüche juristisch durchzusetzen. Im Schreiben der Stadt an die Betroffenen heißt es: "Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen findet vor der Rücknahme der Platzzifferzuteilungen eine Anhörung statt". Bis 22. November haben Betroffene Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Für Rückfragen stehe die Verwaltung ebenfalls zur Verfügung - allerdings ausschließlich schriftlich oder per E-Mail.

© SZ vom 05.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

"Am Wiesengrund"
:Wer beim Starnberger Einheimischenmodell bauen darf - und wer nicht

Nach der Kritik der Feuerwehrleute legt die Stadt die Bilanz der Vergabe offen. Fast jeder vierte künftige Bauherr lebt derzeit gar nicht in Starnberg.

Von David Costanzo

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: