Starnberg/Weilheim:Umbau gefährdet B2-Verkehrsfluss

Staatliches Bauamt untersagt Probebetrieb zur Rheinlandstraße

Großen Unmut haben in den vergangenen Wochen die Experimente der Starnberger Stadtverwaltung zur innerstädtischen Verkehrsführung provoziert. Die vorerst letzte Idee aus dem Rathaus ist ein Umbau der Einmündung zur Rheinlandstraße: Hier soll durch fest installierte Hindernisse - zunächst probeweise - ein direktes Abbiegen von der äußeren Leutstettener Straße in die Rheinlandstraße verhindert werden. Durch den Umbau der Kreuzung im Bereich des Zebrastreifens werde die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht, argumentieren die Spezialisten aus der Stadtverwaltung. Doch das Staatliche Bauamt Weilheim hat diesem "Probebetrieb" aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen können, wie Amtsleiter Michael Kordon auf Anfrage mitteilte.

Zur Begründung verwies Kordon darauf, dass es im Bereich des Zebrastreifens nach aktueller Unfallauswertung "keinerlei Auffälligkeiten" gebe. Demnach seien Sichtverhältnisse und Erkennbarkeit des Übergangs für alle Verkehrsteilnehmer gegeben. Ein Umbau der Einmündung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern ist nicht erforderlich. Ausschlaggebend für die ablehnende Haltung des Straßenbauamts aber ist die eingeschränkte Leistungsfähigkeit und reduzierte Verkehrssicherheit der Bundesstraße 2.

Durch die Verschwenkung des Einmündungsbereichs der Rheinlandstraße müssten Busse und Lkw, die von der Leutstettener Straße in die Rheinlandstraße abbiegen wollen, für dieses Manöver beide Fahrstreifen der B 2 benutzen. Dieser Knotenpunkt aber ist gerade in Spitzenzeiten "überstaut", weil Rechtsabbieger in die B 2 an der Fußgängerampel warten müssen. Folge: Ein direktes Abbiegen in die Rheinlandstraße wäre somit nicht mehr möglich, der Rückstau in die Leutstettener Straße wäre noch länger. Erst in der Grünphase der Ampel könnten die großen Fahrzeuge dann ihren Abbiegevorgang abschließen - indem sie sich einen Platz im fließenden Verkehr der B 2 erzwingen und möglicherweise Kollisionsschäden provozieren.

Aus Sicht des Straßenbauamts ergäbe sich durch den Umbau der Kreuzung neben einer Verschlechterung der Leistungsfähigkeit auch eine wesentliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit. Unter den gegebenen Umständen kann die Behörde daher dem beantragten Probebetrieb dieser Verkehrsführung nicht zustimmen, erklärte Amtsleiter Michael Kordon.

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