Die Geflügelpest ist nun auch im Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau angekommen. Laut Veterinäramt im Landratsamt Weilheim wurde der Ausbruch der aviären Influenza (AI) am 21. Dezember in einer kleinen Geflügelhaltung im Gebiet der Gemeinde Peißenberg amtlich bestätigt. "Damit ist ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis neben verschiedenen Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit auch die Aufstallung der Tiere verpflichtend, um die Tierseuche einzudämmen", teilt die Behörde mit. Neben erhöhten Biosicherheitsvorschriften gilt nun also Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen. In der betroffenen Hobbygeflügelhaltung verendete der Großteil der Hühner in kürzester Zeit. Daraufhin mussten im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Tierseuchenbekämpfung auch die übrigen Tiere - ein Bestand mit rund 20 Vögeln - getötet werden. Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen fand das Veterinäramt als mögliche Eintragsquelle des Erregers einen toten Wildvogel.
Auch im Landkreis Starnberg ist man gewarnt: Das Landratsamt veröffentlichte am Mittwoch auf seiner Homepage in der jüngsten Ausgabe des Amtsblattes eine Allgemeinverfügung mit zwingenden Hinweisen für die Geflügelhaltung von Hühnern, Gänsen und Enten. Eine Stallpflicht gilt bislang jedoch nicht. Die Geflügelpesterreger vom Subtyp H 5, die bislang im Herbst und Winter in Deutschland nachgewiesen wurden, sind tödlich für Vögel, gelten jedoch als ungefährlich für den Menschen.